Studienbeihilfe für Jungakademiker

Zweisprachigkeit ist Voraussetzung

Dienstag, 22. November 2016 | 15:28 Uhr

Bozen – Jungakademiker im Gesundheitsbereich brauchen künftig den Zweisprachigkeitsnachweis A, damit sie um eine Studienbeihilfe für ihr Praktikum ansuchen können.

Psychologen müssen nach ihrem Universitätsabschluss ein einjähriges Praktikum absolvieren, um die Staatsprüfung ablegen zu können. Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag mit einer Durchführungsverordnung beschlossen, dass diese Jungakademiker im Gesundheitsbereich für ihre Praktikumsstunden in Südtirol nur dann eine Studienbeihilfe erhalten sollen, wenn sie eine verpflichtende Sprachprüfung ablegen, sofern sie nicht im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises A sind.

„Gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Gesundheit ist es wichtig und richtig, dass eine Behandlung und Betreuung in der Muttersprache gewährleistet werden kann, auch wenn es sich um ein Praktikum handelt“, unterstreicht Landesrätin Martha Stocker. Dies gelte gerade angesichts der steigenden Nachfrage nach Praktikumsstellen vonseiten junger Akademiker aus anderen italienischen Regionen, die nicht beider Sprachen mächtig sind. „Wir wollen Schwierigkeiten in der Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten und im patientengerechten Umgang mit den zu betreuenden Menschen vermeiden“, betont Stocker. Zudem wolle das Land Südtirol vor allem in jene Auszubildenden investieren, die auch nach der Absolvierung ihrer Praktika für den Südtiroler Sanitätsbetrieb arbeiten.

Die Studienbeihilfe für die Jungakademiker macht 920 Euro brutto im Monat aus, wenn das Praktikum mindestens 38 Wochenstunden beträgt.

Von: mk

Bezirk: Bozen