Von: apa
Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder, der während seines Haftausgangs im Dezember 2024 u.a. eine 85-Jährige brutal ausgeraubt haben soll, hat am Montag in Wels noch 20 Jahre Haft ausgefasst. Der Oberösterreicher hatte 2004 in Salzburg eine 78-Jährige mit einer Axt erschlagen und ihr Wohnhaus angezündet. Seit Dezember 2021 befand sich der heute 62-Jährige im gelockerten Vollzug. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Strafrahmen für schweren Raub beträgt zwischen einem und 15 Jahren, infolge der Strafschärfung bei Rückfall zwischen einem und 20 Jahren. Und das Gericht in Wels hat den vollen Strafrahmen ausgeschöpft. Nicht nur der Mord sondern insgesamt elf einschlägige Vorstrafen wertete das Gericht als erschwerend. Außerdem sah es keine Milderungsgründe.
Am 22. Dezember 2024 wollte die betagte Frau Müll entsorgen, als sie von einem vermummten Täter ins Haus gezwungen, mit einem Kabelbinder gefesselt und von ihr Geld gefordert wurde. Der Angeklagte soll ihr Schläge gegen den Kopf versetzt und ein Messer vorgehalten haben, damit sie ihm das Versteck für ihr Bargeld sowie den PIN-Code für ihre Bankomatkarte verrate. Mit rund 1.400 Euro sowie der Handtasche habe er sich laut Staatsanwältin gegen 20.00 Uhr aus dem Staub gemacht.
Zurück zum Tatort gekehrt
Mehr als zwei Stunden später sei er aber an den Tatort zurückgekehrt, die Pensionistin hatte ihm offenbar den falschen PIN gegeben. Wieder sei sie geschlagen worden, worauf sie den richtigen Code herausgab, hatte die Staatsanwältin weiter ausgeführt. 2.000 Euro hob er offenbar dann von ihrem Konto ab. Zuvor habe er die 85-Jährige im WC eingesperrt. Ihr gelang es, sich selber zu befreien, indem sie ein Loch in die Tür schlug.
Weiters wurde dem Angeklagten noch vorgeworfen, im Februar 2025 auf einem Friedhofsparkplatz in vier Autos eingebrochen und Wertsachen daraus gestohlen zu haben. In Linz wurde er geschnappt, in seinem Auto wurden Kabelbinder, Hammer und Glassplitter sichergestellt. Die Home Invasion sowie die Auto-Einbrüche soll er während seiner Haftfreigänge verübt haben. Seit 2005 sitzt er wegen Mordes in der Justizanstalt Stein. Ebenso wie die damalige Tat leugnete er auch die neuen angeklagten Delikte am Montag vor Gericht, die Ansprüche des Opfers, das sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen hat, erkannte er nicht an.
Beweislage von Verteidiger infrage gestellt
Der Verteidiger hatte die Beweislage infrage gestellt, sie ließe keine Rückschlüsse zu, dass die im Pkw gefundenen Gegenstände die Tatwerkzeuge seien, war für ihn “nicht erwiesen”. Der Angeklagte behauptete zudem, sein Auto sei mehrmals von einer unbekannten Person benutzt worden. Auch die im Pkw gefundene Jacke, die bei dem Überfall auf die Pensionistin getragen wurde, gehöre nicht ihm. Laut Video der Überwachungskamera beim Bankomaten, an dem das Geld mit der gestohlenen Karte der Frau abgehoben wurde, hatte der Täter jedenfalls diese Jacke an.
Dennoch blieb der Angeklagte dabei: Ebenso wie er für den Mord 2004 unschuldig verurteilt worden sei, würden ihm auch jetzt wieder Taten angelastet, die er gar nicht begangen habe: “Das hört sich an, als ob ich ein Monster bin.” Sein Verteidiger beschrieb den Mandanten als freundlich und umgänglich mit “guten sozialen Kontakten” zu Eltern, Geschwistern, der Tochter und seiner Freundin. Seit 2021 habe er in Vorbereitung auf seine Entlassung an drei Wochenenden im Monat Haftausgänge.




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