Von: luk
Bozen – Die Fälle von Langzeitfolgen nach einer Corona-Erkrankung häufen sich; immer mehr Patientinnen und Patienten klagen über sog. „Long-Covid-Symptome“. Ein nun geschlossenes Abkommen zwischen Sanitätsbetrieb und INAIL, dem Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle, ermöglicht es nun, Langzeitschäden nach berufsbedingten Infektionen auch arbeitsmedizinisch anerkannt zu bekommen.
Das Abkommen entstand in Zusammenarbeit mit der Primarin der Infektionsabteilung, Elke Maria Erne, und der ärztlichen Landesleiterin des INAIL Südtirol, Primarin Ornella Capozzi. Erne war es, die bereits seit einigen Monaten eine eigene Ambulanz für Long-Covid-Patienten ins Leben gerufen hat – und der ständig wachsende Zustrom an Menschen, die auch noch Wochen nach ihrer Erkrankung an Folgeschäden wie Erschöpfung, Müdigkeit, Muskelschmerzen und neurologischen Ausfällen wie z.B. Gedächtnisschwierigkeiten leiden, beweist, wie wichtig dieser Schritt war.
Da das INAIL als Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle für die physische und psychische Wiedergesundung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig ist, war es für Landesleiterin Ornella Capozzi eine logische Schlussfolgerung, dass auch die Kosten für die Betreuung und Behandlung nach berufsbedingten Infektionen mit Folgen vom INAIL übernommen werden.
Konkret geht es dabei darum, dass mitunter auch mehr als zwölf Wochen nach der Erkrankung Beschwerden auftreten, die vom INAIL – falls durch die Fachleute der Long-Covid-Ambulanz bestätigt – als sog. „biologische Schäden“ eingestuft werden. Dazu werden von der Arbeitsmedizinerin mitgeteilte Personen innerhalb von sieben Tagen in der Long-Covid-Ambulanz einer ausführlichen Untersuchung, u.a. einer neuropsychologischen Abklärung, unterzogen.
Generaldirektor Florian Zerzer ist froh darüber, dass dieses Abkommen nun zustande kommen konnte: „Leider haben wir immer mehr Personen, die auch Wochen und Monate nach einer Corona-Infektion mit Folgeerscheinungen zu kämpfen haben. Vor allem für Menschen, die sich die Erkrankung im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit zugezogen haben, ist es nun eine große Erleichterung, dass sie sich in der Long-Covid-Ambulanz behandeln lassen können und das INAIL dies auch arbeitsrechtlich anerkennt.“
Giovanna Pignataro, Landesdirektorin des INAIL: “Mit diesem Abkommen haben wir die notwendigen ersten Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit in der Betreuung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser schwierigen Situation zu verstärken. Damit haben wir eine Basis geschaffen, um medizinische Erkenntnisse nach dem Verlauf der Erkrankung zu erweitern und um die psycho-physische Rehabilitation so gut wie möglich zu unterstützen.“