Von: apa
Der Amokläufer von Graz, der am Dienstag in einer Grazer Schule zehn Menschen und sich selbst tötete, war bei der Stellungskommission des Bundesheeres als untauglich aufgrund psychischer Instabilität erkannt worden. Ein Sprecher bestätigte der APA am Donnerstag einen Bericht von Servus TV. Das Heer dürfte so etwas aus Datenschutzgründen nicht weitergeben, so Sprecher Oberst Michael Bauer, dies sei gesetzlich nur bei einer Anfrage einer Behörde zu einem konkreten Fall möglich.
Es gebe zwei Möglichkeiten, untauglich für den Dienst beim Bundesheer zu sein: Aus psychischen und/oder physischen Gründen, sagte Bauer. “Unser System hat funktioniert, aber wir hatten keine gesetzliche Grundlage, dies weiterzugeben”, sagte Bauer zur APA.
Der Täter hatte im März bei einer zivilen Behörde einen psychologischen Test absolviert und hatte sich damit legal eine Pistole beschaffen können. Das Bundesheer hatte hingegen die psychische Instabilität des Grazers festgestellt.
Steirischer LH Kunasek sieht Änderungsbedarf
Der Landeshauptmann der Steiermark – und frühere Verteidigungsminister – Mario Kunasek (FPÖ) zeigt sich laut Servus TV empört: “Das Bundesheer darf nur bei Suchtgift oder direkter Gefährdung Informationen weitergeben. Sonst verhindert der Datenschutz den Austausch. Das muss sich dringend ändern.”
Das Innenministerium verlautbarte in diesem Zusammenhang die entsprechenden Bestimmungen im Wehrgesetz. Darin heißt es, dass die “Ergebnisse medizinischer und psychologischer Untersuchungen, denen Personen zur Feststellung ihrer Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst unterzogen wurden” nur an Folgende übermittelt werden dürfen: an andere Behörden und Dienststellen innerhalb des Vollziehungsbereiches des Verteidigungsministeriums, an die Untersuchten selbst sowie mit schriftlicher Einwilligung der Untersuchten an sonstige Behörden, Einrichtungen und Personen, diesfalls jedoch ausschließlich für Zwecke der gesundheitlichen Betreuung der jeweiligen Untersuchten.
Diese Bestimmungen gelten auch für alle Ergebnisse medizinischer und psychologischer Untersuchungen, denen Personen während des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes durch militärische Dienststellen oder auf deren Veranlassung unterzogen werden, hieß es weiters. Die Waffenbehörde hätte diese Daten kraft Gesetzes zur Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit also nicht erhalten dürfen, teilte das Innenministerium mit.
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