Von: mk
Bozen – Gesetze werden immer wieder neu geschrieben. Im Jahr 2017 war für den Mordversuch der eigenen Ehefrau etwa noch keine lebenslange Haftstrafe vorgesehen, im Jahr 2018 hat sich dies geändert. Das wirkt sich auf einen Fall aus, der sich in Südtirols Landeshauptstadt ereignet hat.
Die Strafe des mittlerweile 41-jährigen Marokkaners Khalid Ouassafi, der in der Europaallee in Bozen auf seine Frau siebenmal mit einem Küchenmesser eingestochen hat, muss neu formuliert werden – zugunsten des mutmaßlichen Täters. Das verlangt das Kassationsgericht.
Der Mann war in der ersten Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Seine Angehörigen hielten die Strafe allerdings für zu hoch und gingen in Berufung.
Die Tat selbst hat sich am 25. März 2017 ereignet. Der damals 37-Jährige ist in der WOBI-Wohnung auf seine Ehefrau – die Mutter seiner sechs Kinder – mit einem Messer losgegangen. Das damals 30-jährige Opfer musste nach der Attacke notoperiert werden.
Im Rahmen des Verfahrens stellte sich heraus, dass der Mann zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Rauschmitteln gestanden hatte. In der zweiten Instanz wurde die Haftstrafe auf neun Jahre und zehn Monate weiter reduziert, weil die besondere Grausamkeit der Tat als Erschwernisgrund nicht berücksichtigt wurde.
Nun hat das Kassationsgericht erneut für einen Paukenschlag gesorgt: Weil versuchter Mord der eigenen Ehefrau erst seit 2018 als Erschwernisgrund mit lebenslanger Haft geahndet wird, sich die Tat aber bereits im Jahr 2017 ereignet hat, muss die Strafe neu formuliert werden.
Die Mindesthaftstrafe beträgt demnach nicht zwölf, sondern lediglich sieben Jahre. Anwalt Nicola Nettis, der Khalid Ouassafi vor Gericht verteidigt hat, zeigt sich zufrieden.