Von: luk
Bozen – Wer in Italien ansässig ist und ein Auto mit ausländischem Kennzeichen fährt, könnte durch eine Regeländerung, die im Sicherheitsdekret festgeschrieben wurde, verunsichert worden sein.
Seit dem 4. Dezember ist es nämlich Personen, die ihren Wohnsitz seit mehr als 60 Tagen in Italien haben untersagt, mit einem Pkw mit ausländischer Kenntafel unterwegs zu sein.
Bei Zuwiderhandlung werden Geldstrafen zwischen 712 und 2.848 Euro fällig. Außerdem kann das Fahrzeug für 180 Tage stillgelegt werden.
Noch keine Strafen in Südtirol
Wie die Tageszeitung Alto Adige heute berichtet, hat das Dekret, das die Artikel 93 und 132 des Straßenkodexes modifiziert, bei vielen Autofahrern für Verunsicherung gesorgt.
Bisher habe es aber in Südtirol noch keine Strafen in dieser Hinsicht gegeben, erklärt Anna Lisa Mongiorgi von der Straßenpolizei Bozen. Bei vielen seien jedoch Zweifel aufgetreten. Die Straßenpolizei helfe dabei, diese auszuräumen.
Achtsamkeit auch bei Leasingfahrzeugen
Bei Leasing- und Mietwagen gilt die Verschärfung der Regelung nicht, sofern die Gesellschaft keinen Sitz in Italien hat. Dennoch müssen auch Pkw-Fahrer mit einem Leasingauto achtsam sein. Das Gesetz will es nämlich so, dass sämtliche Vertragsdokumente mitgeführt werden, um bei einer Kontrolle eine Nachprüfung zu gewährleisten. Andernfalls wird eine Geldstrafe von 250 bis 1.000 Euro fällig.
Keine Einnahmen für italienischen Staat
Der italienische Staat hat die Schrauben angezogen, weil das Phänomen mit ausländischen Kennzeichen ausgeartet ist: Zu viele Autofahrer bezahlten ihre Verkehrsstrafen nicht. Außerdem entgingen der öffentlichen Hand Steuereinnahmen, die Versicherung wurde im Ausland gezahlt und die Fahrzeuge sind nicht der regelmäßigen technischen Überprüfung unterworfen.