Von: Matthias Knapp
St. Ulrich — Die Carabinieri von St. Ulrich haben nach aufwändigen Ermittlungen zwei gerissene Serienbetrüger ausgeforscht, die einen 58-jährigen Grödner um seine Ersparnisse gebracht hatten.
Der Mann hatte Anfang Juni eine SMS auf seinem Smartphone erhalten, die scheinbar vom Zahlungsdienstleister „NEXI“ stammte. In der Nachricht wurde vor einer angeblich verdächtigen Abbuchung in Höhe von 1.570 Euro gewarnt.
Nur kurze Zeit später meldete sich der vermeintliche Mitarbeiter einer Anti-Betrugs-Abteilung telefonisch beim 58-Jährigen. In warnendem Tonfall redete der Anrufer dem Mann ein, sein Bankkonto werde von Hackern attackiert.
Um die angeblich unberechtigte Transaktion zu stoppen und das restliche Guthaben „in Sicherheit zu bringen“, wurde der 58-Jährige aufgefordert, umgehend zwei Echtzeit-Überweisungen in Höhe von jeweils 1.490 Euro auf spezielle „Sicherheitskonten“ durchzuführen. Erst als die Gesamtsumme von 2.980 Euro unwiederbringlich abgeflossen war, erkannte der Mann die Falle und erstattete umgehend Anzeige bei den Carabinieri in St. Ulrich.
Die Carabinieri leiteten unverzüglich akribische Nachforschungen – frei nach dem Motto „Folge der Spur des Geldes“. Obwohl die für den Betrug genutzten Telefonnummern in Neapel aktiviert und auf ahnungslose Strohmänner bengalischer Herkunft registriert worden waren, ließen sich die Ermittler in St. Ulrich nicht täuschen.
In enger operativer Zusammenarbeit mit den zuständigen Carabinieri-Dienststellen in Kampanien werteten sie Verbindungsdaten aus, analysierten Bankbewegungen zweier IBAN-Konten (bei Filial- und Online-Banken), verfolgten Geldabhebungen an Bankautomaten im gesamten Staatsgebiet und beschafften die Ausweisdokumente, die zur Kontoeröffnung verwendet worden waren. So gelang es ihnen, das digitale Versteckspiel vollständig zu entwirren.
Die akribische Ermittlungsarbeit führte zur Identifizierung der wahren Drahtzieher: eine 25-jährige Frau und ein 19-jähriger Mann, die beide aus der Region Kampanien stammen. Die mutmaßlichen Täter – die trotz ihres jungen Alters bereits einschlägig polizeibekannt sind – wurden bei der Bozner Staatsanwaltschaft Bozen wegen erschwerten Betrugs in Komplizenschaft auf freiem Fuß angezeigt. Der erschwerende Umstand ergibt sich unter anderem daraus, dass die Täter die räumliche Distanz und digitale Kommunikationsmittel gezielt ausnutzten, um Abwehrmöglichkeiten des Betroffenen zu erschweren.
Die Ordnungshüter weisen in diesem Zusammenhang erneut eindringlich darauf hin, dass weder Banken noch Polizeibehörden Bürger jemals dazu auffordern, Geld auf angebliche „Sicherheitskonten“ zu überweisen.
Außerdem sollte man sich nicht auf die Anzeige im Telefondisplay verlassen. Rufnummern können von Tätern technisch gefälscht werden (Spoofing). Bei verdächtigen Anrufen sollte man stattdessen sofort auflegen. Im Zweifelsfall wird dazu geraten, die eigene Bank ausschließlich über die offiziellen Telefonnummern selbst zu kontaktieren.




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