Finanzpolizei beschlagnahmt 1.700 Produkte im Wert von 100.000 Euro

Betrug mit gefälschten Lederwaren in Meran aufgedeckt

Freitag, 07. November 2025 | 10:15 Uhr

Von: mk

Meran – Im Rahmen außerordentlicher Kontrollen hat die Südtiroler Finanzpolizei im Burggrafenamt einen Fall von Betrug im Lederwarensektor aufgedeckt. Die Beamten stellten über 1.700 gefälschte Produkte mit einem geschätzten Handelswert von rund 100.000 Euro sicher.

Die Kontrollen der Kompanie in Meran fanden im Umfeld des Meraner Wochenmarktes statt, der unter anderem auch während der Feiertage um Halloween und Allerheiligen über die Bühne ging – einer Zeit mit erhöhtem Touristenaufkommen in der Passerstadt.

Bei den beschlagnahmten Artikeln handelt es sich um eine große Menge an Lederaccessoires, darunter Taschen, Rucksäcke und Schlüsselanhänger.

Rund 1.000 dieser Artikel trugen das Unterscheidungszeichen fürs Rindsleder sowie den Vermerk “Echtes Leder” auf dem Etikett. Solche Zeichen sind eine eingetragene Marke, deren Nutzung per Gesetz geschützt und nur autorisierten Händlern gestattet ist, die über eine Lizenz verfügen.

Der kontrollierte Händler war allerdings nicht im Besitz einer solchen. Durch die unrechtmäßige Verwendung des Markenzeichens führte er Kunden damit in die Irre und erweckte den Eindruck, die Waren würden jene hohen Qualitätsstandards entsprechen, die mit dem Siegel verbunden sind – unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit.

Weitere 700 Lederartikel hat die Finanzpolizei beschlagnahmt, weil bei diesen Produkten obligatorische Angaben auf Verpackungen und Etiketten zum Hersteller oder Importeur, zum Herkunftsland sowie zu Materialien und zur Verarbeitungsmethode fehlten.

Der Inhaber des Unternehmens wurde wegen Markenfälschung auf freiem Fuß zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus erwartet ihn eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 516 bis 25.823 Euro.

Schutz des fairen Wettbewerbs

Die Finanzpolizei betont, dass der unrechtmäßige Einsatz registrierter Marken und das Inverkehrbringen nicht konformer Produkte Verbraucher über die Herkunft und die Eigenschaften der Waren täuschen. Solche Praktiken verzerren den freien Wettbewerb, da Händler, die sich nicht an die Vorschriften halten, wettbewerbsfähigere Preise anbieten können als jene, die die Kosten für die Nutzung von geistigem Eigentum tragen.

Für den Händler gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Bezirk: Burggrafenamt

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