Von: mk
Bozen – Alles hat im April letzten Jahres mit einem vermeintlich harmlosen Streit in einer Diskothek in der Industriezone in Bozen angefangen. Nun befasst sich ein Richter mit dem Fall. Die Anklage spricht von versuchtem Mord.
Ein 21-jähriger Bozner ist mit einem Gleichaltrigen aneinandergeraten und es kam zu einem heftigen Wortgefecht. Zum Schluss schrie er seinen Kontrahenten an, er würde ihn umbringen.
Die Morddrohung wurde bei weiteren Gelegenheiten wiederholt – bis der 21-Jährige irgendwann tatsächlich zusticht. Zwölfmal insgesamt. Das Opfer trug Verletzungen im Brust- und Bauchbereich, an den Gliedmaßen, am Hals und am Rücken davon. Das Messer, das er verwendete, hatte eine acht Zentimeter lange Klinge.
Der Staatsanwaltschaft zufolge sind das unverkennbare Anzeichen einer Absicht, einen Mord zu begehen. Dass er sein Opfer angreifen wollte, würde auch ein Schlagring beweisen, der in seiner Hosentasche gefunden worden war.
Die Verteidigung ist hingegen davon überzeugt, dass keine Tötungsabsicht bestanden habe, und will dies auch beweisen.
Am 20. Oktober findet die Anhörung des gerichtlichen Gutachters statt, der die Verletzungen des Opfers analysiert hat. Das Gutachten soll klarstellen, ob die Art der Verletzungen eine Anklage wegen versuchten Mordes stützen, oder nicht.