Täter [32] nach Prügelattacke auf seine Partnerin inhaftiert

Brutaler Übergriff in Bozen

Montag, 11. März 2024 | 08:59 Uhr

Bozen – Ein vorbestrafter Mann aus Bozen befindet sich derzeit in Haft wegen Misshandlung.

Der 32-Jährige hatte in der Nacht auf Sonntag seine Partnerin niedergeschlagen und weiter auf sie eingeprügelt, selbst als sie bereits am Boden lag.

Die Nachbarn alarmierten die Polizei, die den betrunkenen Angreifer überwältigen konnte. Bei seiner Festnahme widersetzte er sich und griff die Polizisten sogar an.

Zudem verursachte er Schäden an einem Streifenwagen. Er schlug eine Scheibe des Pkw ein. Neben den Anklagen und der Inhaftierung hat der Quästor auch eine Verwarnung gegen ihn ausgesprochen.

Die junge Frau wurde mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht.

Der Mann ist bereits mehrfach polizeibekannt geworden. Er hat Vorstrafen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, schwerer Bedrohung, unerlaubtem Waffenbesitz und Widerstands gegen eine Amtsperson.

Von: luk

Bezirk: Bozen

Kommentare

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16 Kommentare auf "Brutaler Übergriff in Bozen"


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Homelander
Homelander
Universalgelehrter
1 Monat 18 Tage

in so einem Fall, wäre der Teaser das mindeste… odo an lärchan Kni@tl… a buichando gang no bessa… einfach nur mehr krank, was in manchen Menschen vorsich geht….

Selbstbewertung
Selbstbewertung
Universalgelehrter
1 Monat 18 Tage

@Homelander: Gewalt mit Gewalt zu begegnen überlasse ich lieber den Taliban. Ganz abgesehen davon, bringt das nichts bei der Verbrechensbekämpfung, wie uns die internationalen und historischen Vergleiche eindeutig zeigen!

N. G.
N. G.
Kinig
1 Monat 18 Tage

Nun dein Knietl wäre ein Übergriff seitens der Polizei. Sie hat genaue Vorgaben wann sie was einzusetzen hat und in absolut jeden Fall geht es dabei ausdrücklich nur um Selbstverteidigung und nicht Bestrafung des Täters. Das was du ja gerne hättest.. Ordnungshüter sind nicht für Bestrafung zuständig!

erika.o
erika.o
Universalgelehrter
1 Monat 18 Tage

@Selbstbewertung
womit wüdest du antworten ?
mit wenn dir einer auf die Wange schlägt….
schon viel zu lange würde mit hätscheln geantwortet!

Goennenihrwichtigtuer
Goennenihrwichtigtuer
Universalgelehrter
1 Monat 18 Tage

Selbstbewertung hosch in dein internationalen und historischen Vergleich die Emirate drin?

Faktenchecker
1 Monat 18 Tage

“Aufrufe zu Gewalt und zu gesetzeswidrigem Verhalten sind nicht zugelassen.”

N. G.
N. G.
Kinig
1 Monat 17 Tage

@erika.o Ist Verhältnismäßigkrit für duch eun Fremdwort? Weißt du was das bedeutet?

N. G.
N. G.
Kinig
1 Monat 17 Tage

@Faktenchecker @Homelander darf anscheinend. Du darfst ja auch öffentlich Haten… also… reg dich nicht auf.

Selbstbewertung
Selbstbewertung
Universalgelehrter
1 Monat 17 Tage

@Mit rechtsstaatlichen Mitteln: Anklage, Gerichtsverhandlung, Schadenersatz, Gefängnisstrafe, Täter-Opferausgleich…..

Selbstbewertung
Selbstbewertung
Universalgelehrter
1 Monat 17 Tage

#Goennenihrwichtigtuer: Tötungsdelikte in den Emiraten von 2018 bis 2022 zwischen 0,5 und 0,7 pro 100.000 Einwohner, in Italien lag sie in dieser Zeit
zwischen 0,6 und 0,48. Was ist besser?? Abgesehen davon, lässt sich die Situation nicht vergleichen. Dann müssten wir nämlich Alkohol komplett abschaffen und auf viele Menschenrechte verzichten! Wofür? Um danach mehr Gewaltverbrechen zu haben? Ich ziehe unser System eindeutig vor!!
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/693779/umfrage/mordrate-in-den-vereinigten-arabischen-emiraten/#:~:text=Im%20Jahr%202021%20haben%20die,T%C3%B6tungsdelikten%20je%20100.000%20Einwohner%20verzeichnet.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/693603/umfrage/mordrate-in-italien/

Goennenihrwichtigtuer
Goennenihrwichtigtuer
Universalgelehrter
1 Monat 17 Tage

Auf guat deitsch du worsch no nia in die Emirate… 🍻

primetime
primetime
Kinig
1 Monat 17 Tage

@Selbstbewertung Wenn dich jemand angreift darfst du dich mit gleichen Mitteln wehren. Im Falle eines Ordnungshüters, wenn du einen Rabauken gegenüber hast mit einer tödlichen Waffe, welcher sich nicht durch gut einreden besänftigen lässt und ihm zu nahe kommt ist sogar der Einsatz einer Schusswaffe legitimiert

primetime
primetime
Kinig
1 Monat 17 Tage

@N.G. Wenn ich mit Knietl einen Schlagstock verstehen kann dann ist der Einsatz legitimiert wenn sich der gegenüber nicht mit gutem zureden besänftigen lässt und handgreiflich wird.
Zudem gibt es keine genauen Angaben sondern nur RIchtlinien wann welche Waffe einzusetzen ist, besser gesagt wäre.

Trina1
Trina1
Kinig
1 Monat 18 Tage

So ein miserables Individium 😡

Nico
Nico
Universalgelehrter
1 Monat 17 Tage

Sicher wiedermal so ein möchtegern Macho! Hoff daß bei den Frauen langsam ein Licht aufgeht mit wem sie sich einlassen und nicht nur auf schöne Sprüche und aufgeblähte muckis hereinfallen!

Wunder
Wunder
Superredner
1 Monat 17 Tage

Das tragische ist, dass die Mehrzahl der Gewalttaten im häuslichen Umfeld stattfinden…
Ich werde nicht müde, das aufzuzeigen

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