Von: mk
Bozen – Seit gestern gelten in Südtirol gelockerte Anti-Corona- Maßnahmen. Besondere Freiheiten hat man mit dem neuen “CoronaPass Südtirol”. Dieser gilt quasi als Schlüssel für den Zugang zu allen Bereichen, in denen sich laut der am Freitag unterzeichneten Verordnung Nr. 20 Personen aus unterschiedlichen Haushalten länger gemeinsam aufhalten dürfen. Der Corona-Pass gilt für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Guter Zulauf an Teststationen – Gemeinden flexibel organisiert
Die Aktion “Wir testen” ist jetzt gut angelaufen, heißt es vom Südtiroler Gemeindenverband. In diesen Tagen werden rund 80 Stationen in voraussichtlich 69 Gemeinden aufgebaut. Die Einführung des sogenannten CoronaPass Südtirol hat den Zulauf an den Corona-Teststationen im Vergleich zur Vorwoche deutlich gesteigert. In einigen Gemeinden waren die Testmöglichkeiten für die ersten Tage dieser Woche fast ausgebucht, im Großteil der Gemeinden scheinen aber noch freie Testmöglichkeiten auf, berichtet Gemeindenverbandspräsident And reas Schatzer: “Generell sind die Gemeinden gut organisiert und – wie sich gezeigt hat – auch sehr flexibel bei der Anpassung der Öffnungszeiten, sollte die Nachfrage nach Tests steigen.” Grundsätzlich sollen sich Personen in der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes testen lassen, bei Bedarf ist dies aber auch in einer anderen Gemeinde möglich.
Bürgertelefon beantwortet 672 Fragen rund um Corona-Pass und neue Verordnung
Insgesamt 672 Fragen rund um den Corona-Pass und die neue Verordnung hat das Bürgertelefon in der Landesagentur für Bevölkerungsschutz von Samstagfrüh bis gestern (26. April) um 14:30 Uhr beantwortet. “An allen drei Tagen wurden am häufigsten allgemeine Fragen zum Testen und zum Corona-Pass gestellt”, sagt Markus Rauch, Koordinator des Bürgertelefons. Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es unter www.provinz.bz.it/ coroantest und unter www.provinz.bz.it/ coronapass in der Form von FAQ nachzulesen.
Stark interessiert hat die Anruferinnen und Anrufer zudem, welche Nachweise aus Provinzen und Ländern außerhalb Südtirols für den Corona-Pass gelten. Derzeit werden alle in anderen Provinzen, Regionen und Ländern offiziell von Gesundheitsbehörden ausgestellte Impf-, Test- und Genesungsnachweise für den Corona-Pass anerkannt. Weiterhin nicht für den Corona-Pass gelten, so wie vom Staat vorgesehen, die sogenannten Antikörper-Tests.
Kontrolle der Betreiber und Gäste
Am drittmeisten wurde beim Bürgertelefon nachgefragt, wer in Bars, Restaurants und Beherbergungsbetrieben kontrolliert und welche Strafen bei Verstößen vorgesehen sind. Hier gilt laut Generalsekretariat des Landes folgende Regelung:
Für den Zutritt zu den Innenbereichen der Schank- und Speisebetriebe, sowie für den Zutritt zu den Beherbergungsbetrieben und sämtlichen “CoronaPass Areas” müssen die Gäste oder Kunden einen gültigen Corona-Pass vorweisen. Die Gäste oder Kunden werden am Eingang dieser Areas – zum Beispiel den Betriebsräumlichkeiten oder am Tisch bei Schank- und Speisebetrieben oder beim Check-In im Beherbergungsbetrieb – ersucht, ihren Pass vorzuweisen. Es besteht dabei keine Pflicht, gleichzeitig den Erkennungsausweis zu prüfen, allerdings sollte im Falle von Zweifeln bezüglich der Übereinstimmung zwischen dem vorgewiesenen Corona-Pass und der vorweisenden Person auch danach gefragt werden. Personen ohne gültigen Corona-Pass müssen umgehend aufgefordert werden, den Innenbereich des Gastronomiebetriebes bzw. die “CoronaPass Area” zu verlassen.
Die Kontrolle, ob ein Gast über einen gültigen Corona-Pass verfügt, erfolgt mittels Vorzeigen der jeweiligen Bescheinigung in Papierform durch den Gast oder mittels Scannen des QR-Codes auf der Testbescheinigung. Zum Scannen des QR-Codes des Corona-Pass benötigt man keine spezielle App. Der QR-Code auf dem Testergebnis kann normalerweise mit der Kamera von handelsüblichen Smartphones und auf jeden Fall mittels QR-Code-Reader gelesen werden.
Strafen bei Verstößen
Im Falle eines fehlenden oder ungültigen Corona-Passes ist für die betreffende Person eine Verwaltungsstrafe von 400 Euro vorgesehen. Bei sofortiger Begleichung kann sie auf 280 Euro reduziert werden. Für den Betreiber der “CoronaPass Area” ist keine Geldstrafe vorgesehen, sondern im Falle schwerwiegender Verstöße oder Wiederholung eine Schließung des Lokals von zehn Tagen. Die Schließung des Lokals verhängt das Land auf der Grundlage des Protokolls der Ordnungskräfte. Als schwerwiegender Verstoß gilt auch, wenn Personen nicht aufgefordert werden, das Lokal zu verlassen, obwohl sie nicht im Besitz eines gültigen CoronaPass sind.
5000 Genesungsnachweise und 3000 Impfbestätigungen nachgefragt
Sehr viele Bürgerinnen und Bürger haben beim Dienst für Epidemiologie des Südtiroler Sanitätsbetriebes um eine Bestätigung für die eigene Genesung angefragt. Von Freitagmittag bis Montag gingen in etwa 5000 Anfragen unter coronapass@sabes.it ein. Der Sanitätsbetrieb erinnert daran, dass immer eine Kopie eines gültigen Ausweises beizulegen ist. Aufgrund der vielen Anfragen ist es auch nicht möglich, die Bestätigungen am gleichen Tag zu verschicken, allerdings innerhalb weniger Tage.
Etwas weniger Anfragen gingen bei den Diensten für Hygiene des Sanitätsbetriebes für eine Impfbestätigung ein. Im Normalfall erhalten alle die Impfbestätigung nach der Impfung zugeschickt bzw. ausgedruckt. Rund 3000 Bürgerinnen und Bürger haben die Dienste dennoch kontaktiert, zum Teil um die Bestätigung erneut anzufragen. Diese ist für den Corona-Pass nur gültig, wenn die volle Impfwirkung aufgebaut worden ist; sprich es müssen Erst- und Zweitdosis verabreicht worden und 14 Tage vergangen sein. Nur für jene Personen, die in den vergangenen sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren, reicht eine Impfdosis aus.
Testangebote vor Ort nutzen
Aufgrund der vielen Anfragen rät der Südtiroler Sanitätsbetrieb das niederschwellige Testangebot z u nutzen, insbesondere in der Übergangszeit bis zum 5. Mai. Dann wird sowohl die Impfbestätigung als auch die Genesungsbestätigung in digitaler und automatisierter Form zur Verfügung stehen, ohne Wartezeiten.
Alle wichtigen Informationen zum Corona-Pass-Südtirol gibt es unter www.provinz.bz.it/ coronapass; zu den Corona-Tests sowie die laufend ajournierte Liste der Teststationen unter www.provinz.bz.it/coronatest.