Tiroler Bauer wurde zu hohem Schadenersatz verdonnert

Das Kuh-Urteil und seine Folgen: Kärntner Bauer zeigt sich selbst an

Donnerstag, 07. März 2019 | 10:35 Uhr

Hermagor – Das umstrittene Urteil nach der tödlichen Kuh-Attacke in Tirol schlägt nach wie vor hohe Wellen. Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Laut erstinstanzlichem Urteil im Zivilprozess muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Nun fordert ein Bauer in Kärnten Klarheit über die Rechtslage.

Deshalb hat er sich nun selbst bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor angezeigt. Wie der ORF Kärnten berichtete, will der Landwirt wissen, ob die Rinderhaltung auf den Almen gegen das Kärntner Landessicherheitsgesetz verstößt.

Georg Hubmann, Obmann der Agrargemeinschaft Weißbriach im Bezirk Hermagor, argumentiert, dass Tiere laut dem Kärntner Landessicherheitsgesetz so verwahrt oder gehalten werden müssten, dass Menschen nicht verletzt werden können, da sonst eine Verwaltungsübertretung vorliege. Es sei jedoch praktisch unmöglich, auf der Alm mit Wanderwegen, die durch Kuhweiden führen würden, diesen Anforderungen zu entsprechen, so Hubmann.

Er wolle nun erfahren, ob es rechtens sei, wenn man die Almwirtschaft weiterführe wie bisher oder ob Maßnahmen ergriffen werden müssten.

Konkret geht es um die gemeinschaftliche Rinderhaltung auf der Möselalm. Dort gebe es frei laufende Kühe, eine bewirtschaftete Almhütte sowie Wanderer, die manchmal auch mit Hunden unterwegs sind. Kommt die Bezirkshauptmannschaft nun zum Schluss, dass die Rinderhaltung in der jetzigen Form rechtswidrig sei, könne die Konsequenz nur eine Alm entweder ohne Wanderer oder ohne Kühe sein – und das könne es ja nicht sein, meinte Hubmann.

Vonseiten der Bezirkshauptmannschaft hat es zu der Selbstanzeige keine Auskünfte gegeben, da bei einem laufenden Verfahren die Amtsverschwiegenheit gelte. Bei der Agrargemeinschaft hofft man, dass eine Entscheidung  noch vor dem Almauftrieb fällt.

Von: mk