Von: mk
Bozen/Corvara – Ein 30-Jähriger aus Corvara, der nach einem Autounfall unter Alkoholeinfluss stand, erhält seinen Führerschein und seinen Wagen in Windeseile wieder zurück. Grund dafür ist ein Formfehler. Der Fall, der erst vor Kurzem am Bozner Landesgericht verhandelt wurde, dürfte wohl italienweit Schule machen.
Der Vorfall selbst hat sich Ende Jänner ereignet. Nachdem der Mann den Abend mit Freunden in einer Diskothek verbracht und Alkohol konsumiert hatte, entschied er sich dennoch, mit seinem Auto nach Hause zu fahren. In einer Kurve verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte eine Böschung hinab. Der Pkw überschlug sich, doch der Fahrer konnte sich glücklicherweise selbst befreien.
Ein Autolenker, der auf derselben Straße unterwegs war, beobachtete den Unfall und verständigte die Carabinieri, die umgehend am Unfallort eintrafen.
Der 30-Jährige wurde mit Rippenbrüchen und einer Armverletzung ins Krankenhaus gebracht. Bevor man ihn dort verarztete, wurde ihm zunächst Blut abgenommen, um anschließend einen Alkoholtest durchzuführen. Der Promillewert lag über dem erlaubten Limit.
Wie das Gesetz vorschreibt, hat ein Beschuldigter allerdings das Recht, bei einem Alkoholtest von einem Anwalt begleitet zu werden. Die Ordnungshüter sind verpflichtet, ihn auf dieses Recht hinzuweisen. Im Protokoll der Carabinieri, die an diesem Abend im Dienst waren, fand sich jedoch kein Hinweis auf diese Belehrung, berichtet die Zeitung Alto Adige.
Der Mann, dem zwischenzeitlich der Führerschein entzogen und dessen Auto beschlagnahmt worden war, wandte sich an den Anwalt Marco Dall’Aglio. Dieser reichte bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens ein. Die beiden befragten Carabinieri gaben an, der Mann sei nach dem Unfall bewusstlos gewesen, weshalb es sinnlos gewesen sei, ihn nach einem Anwalt zu fragen.
Die Argumentation des Anwalts zog dies allerdings in Zweifel. “Der Beschuldigte ging auf eigenen Beinen und konnte demnach, abgesehen von Schmerzen und seinem emotionalen Zustand, nicht dermaßen bewusstlos sein, um die Pflicht zu unterlassen, ihn über sein Recht auf einen Verteidiger zu informieren”, schriebt Anwalt Dall’Aglio in seiner Verteidigungsschrift.
Der Untersuchungsrichter prüfte den Antrag auf Einstellung des Verfahrens und gab ihm statt. Somit erhielt der 30-Jährige seinen Führerschein und seinen Pkw des Typs Volkswagen T-Roc zurück. Übrigens: Um den Formfehler geltend zu machen, ist ein Unfall nicht nötig. Es reicht, wenn die Ordnungshüter es aus irgendeinem Grund verabsäumen, auf das Recht hinzuweisen, einen Anwalt hinzuzuziehen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, das Verfahren anzufechten.
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