Carabinieri handelten im Auftrag der Staatsanwaltschaft

Dolomythos: Beschlagnahmung ging nicht von Landesdenkmalamt aus

Donnerstag, 01. Dezember 2022 | 15:32 Uhr

Von: mho

Bozen – Das Landesdenkmalamt weist darauf hin, dass die kürzliche Beschlagnahmung paläontologischer Funde im Museum Dolomythos in Innichen nicht auf seine Veranlassung erfolgte.
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Aufgrund der heutigen Berichterstattung in den Medien stellt das Landesdenkmalamt (LDA) in Zusammenhang mit der kürzlichen Beschlagnahmung paläontologischer Funde im Museum Dolomythos in Innichen wie folgt klar:

“Die Beschlagnahme erfolgte nicht auf Veranlassung des Landesdenkmalamtes. Die Einheit der Carabinieri in Udine, welche für Kulturgüter zuständig ist, handelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Entsprechend war auch niemand vom Landesdenkmalamt vor Ort. Anwesend waren in Innichen Fachleute für Paläontologie im Naturmuseum Südtirol, die von den Ordnungskräften als Experten hinzugezogen wurden.

Das gesamte beschlagnahmte Material wurde von den Ordnungskräften dem Landesdenkmalamt zur Verwahrung im Funddepot des Landesamtes für Archäologie in Frangart übergeben. Dem Naturmuseum wurde kein Material anvertraut. Das Depot des Landesdenkmalamtes in Frangart entspricht den gesetzlichen klimatischen Vorgaben für eine solche Einrichtung.

Die Beschlagnahmung hat auch nicht die Schließung des Museums zur Folge. Alle Objekte in den Ausstellungsvitrinen sind im Rahmen einer gerichtlichen Verwahrung im Museum verblieben. Der Museumsbetrieb kann weiterlaufen.”

Landeskonservatorin Karin Dalla Torre hält fest: “Die Schließung des Museums Dolomythos war und ist kein Ziel des Landesdenkmalamtes und seines Amtes für Archäologie. Wir haben in den laufenden Verfahren der vergangenen Jahre immer erfolgreich dafür plädiert, dass die Ausstellungsobjekte im Museum verbleiben können und der Ausstellungsbetrieb weitergehen kann. Die zuständigen Stellen der Landesverwaltung haben Michael Wachtler in den vergangenen Tagen angeboten, einen Dialog über die Zukunft des Museums aufzunehmen. Herr Wachtler hat dieses Angebot schriftlich angenommen.”