Von: ka
Bozen/Brenner – In den letzten Tagen führten Beamte der Quästur mit Unterstützung der Eisenbahnpolizei sowie der Abteilung für Kriminalprävention „Venetien“ von Padua in Bozen und auf dem Brenner eine Vielzahl von Kontrollen durch.
Dabei wurden Dutzende von Personen erkennungsdienstlich behandelt, in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen Kontrollen durchgeführt sowie kleinere Mengen von Drogen beschlagnahmt. In der Folge wurden jene Personen, die sich im Besitz von Drogen befunden hatten, angezeigt und auf Anweisung der Quästur von Bozen des italienischen Staatsgebiets verwiesen.
Im Rahmen dieser Polizeiaktion ist ein nigerianischer Staatsbürger verhaftet worden, während ein weiterer Nigerianer bis zu seiner Ausweisung und die Rückführung in seine Heimat in einem C.P.R. (Centro di Permanenza per il Rimpatrio, Aufenthaltszentrum für die Rückführung, Anmerkung der Redaktion) eingewiesen wurde. Der festgenommene, 25-jährige Nigerianer, der sich illegal in Italien aufhält und der eine Vielzahl von Vorstrafen wie Drogenhandel, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung angesammelt hat, wurde im Bozner Kapuzinerpark festgenommen. Er weigerte sich, sich auszuweisen, beleidigte die Polizeibeamten und versuchte, sie mit Fausthieben und Fußtritten zu verletzten.
Der Festgenommene fuhr auf der Quästur fort, Widerstand zu leisten. Während der erkennungsdienstlichen Prozedur biss er zwei Beamten dermaßen stark in die Hand, dass sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mussten. Der Nigerianer wurde in Haft genommen und in das Gefängnis von Bozen überstellt.
Der zweite Nigerianer, ein 45-jähriger Mann, wurde hingegen von der Bahnpolizei am Bahnhof von Bozen aufgespürt.
Die Konsultation der Datenbank ergaben die Ablehnung seines Antrags auf „internationalen Schutz“ sowie Verurteilungen wegen in Italien begangener Drogendelikte. Dabei hatte der Verhaftete den von italienischen Gerichten verhängten Hausarrest missachtet. Der 45-Jährige wurde zur Quästur begleitet, wo ihm ein auf ihn lautender Ausweisungs- und Rückführungsbeschluss in seine Heimat ausgestellt und für ihn der Aufenthalt in einem Aufenthaltszentrum für die Rückführung verfügt wurde.
Nachdem alle Kontrollen abgeschlossen waren, wurde der 45-Jährige in dieses Zentrum gebracht.