Der Angeklagte vor dem Gericht in Salzburg

Einbrecher erschossen: Hausbewohner freigesprochen

Montag, 11. Mai 2026 | 16:55 Uhr

Von: apa

Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein Hausbewohner, der am 31. Juli des Vorjahres einen Einbrecher in der Stadt Salzburg mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet hatte, vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Die Geschworenen verneinten einstimmig die Frage nach Mord und bejahten ebenso einstimmig die Frage nach Notwehr. Der 66-Jährige wurde daher freigesprochen und enthaftet, informierte Gerichtssprecher Thomas Tovilo-Moik. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte sich am Nachmittag des 31. Juli im Stadtteil Gnigl ereignet. Der 31-jährige Einbrecher war damals gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Haus mit Garten eingedrungen, in dem der 66-Jährige alleine wohnte. Das Paar soll den Maschendrahtzaun zum Wohnhaus aufgeschnitten haben und über den Garten zur Terrasse gelangt sein. Dort sammelte das Duo Beute aus dem Haus zusammen. Nachdem die beiden bereits einen Teil des Diebesguts weggebracht hatten, kehrten sie zum Haus zurück. Dabei wurden sie vom heimkommenden Bewohner überrascht. Laut Staatsanwaltschaft gab der Angeklagte zunächst mehrere Warnschüsse ab. Als die Flüchtenden bereits im Garten waren, habe er dann auf den Körper des Einbrechers geschossen. Das Projektil traf den Ungarn am Hinterkopf, der Mann starb kurz darauf im Krankenhaus.

Angeklagter sprach von Notwehr

Der 66-Jährige beteuerte, dass er den Einbrecher nicht habe töten wollen. Er selbst habe Todesangst gehabt. Der Einbrecher habe sich plötzlich mit einem “blitzenden Gegenstand” in der Hand umgedreht. “Ich dachte, er hat ein Messer in der Hand.” In Wahrheit sei es aber eine Flexscheibe gewesen. Die Staatsanwältin betrachtete dies aber als eine bloße Schutzbehauptung. Auf dem Messer, das auf der Terrasse lag, sei keine DNA-Spur des Einbrechers gefunden worden. Verteidiger Kurt Jelinek sagte, sein Mandant, der sich sein Leben lang nichts zuschulden kommen lassen habe, sei von einem Angriff des Einbrechers ausgegangen. “Er war der Meinung, dass er sich verteidigen muss.”

Die Festnahme des 66-Jährigen im vergangenen Herbst wurde übrigens wegen Tatbegehungsgefahr angeordnet. Der Mann hatte trotz der laufenden Ermittlungen und eines gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots versucht, seine Faustfeuerwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg zurückzubekommen. Sein Argument: Er brauche diese, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.

Die Geschworenen verneinten am Montagnachmittag geschlossen die Hauptfrage nach Mord und sahen vielmehr eine Körperverletzung mit Todesfolge. Da sie die Tat ebenfalls einstimmig als Notwehr erkannten, wurde der Angeklagte freigesprochen und enthaftet. Die Staatsanwaltschaft hat heute keine Rechtsmittelerklärung abgegeben. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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