Eppan – Die Finanzpolizei konnte dem illegalen Drogenhandel in Südtirol erneut einen Schlag versetzen. Dieses Mal wurden in Eppan im Überetsch mehr als ein halbes Kilogramm Kokain beschlagnahmt.
Dies wurde durch Hinweise aus der Bevölkerung möglich: Anrainer meldeten in einer Seitenstraße vor allem nachts immer wieder verdächtige Bewegungen bemerkt zu haben.
Die Finanzpolizei warf daher auf diesen Straßenabschnitt immer wieder ein Auge. Am Wochenende konnten dann 700 Gramm Koks sowie 57.000 Euro Bargeld sichergestellt werden.
Die Exekutivbeamten hatten den Straßenzug überwacht und schließlich tauchte tatsächlich in der Nacht auf Sonntag ein Mann auf, der Drogen aus dem Versteck in einer Mauer holen wollte. In einem weiteren Mauerversteckt gleich daneben wurde das Bargeld sichergestellt. Eine Hausdurchsuchung erhärtete den Verdacht: Bei dem bislang unbescholtenen Mann wurden Streckmittel sowie Verpackungsmaterial gefunden.
Der Verdächtige stammt aus Albanien, lebt aber in Eppan. Er hatte die Steinmauer als “Tresor unter offenem Himmel” benutzt, um im Falle einer Hausdurchsuchung gewappnet zu sein. Dieses Vorhaben ging jedoch gründlich schief: Für ihn klickten die Handschellen. Das Koks hätte im Detailverkauf rund 70.000 Euro eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Von: luk
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6 Kommentare auf "Eppaner Steinmauer als “Tresor unter offenem Himmel” missbraucht"
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Kein Wunder daß wir Fachkräftemamgel haben, wenn sie reihenweise aus dem Verkehr gezogen werden…
Und morgen verkaufen andere. Alles sinnlos! Ist eigentlich nur für die interessant die glauben mit hohen Strafen dad Problem aus der Welt zu schaffen. Funktioniert nicht!
Ach so, wenn die Unschuldsvermutung gilt wird er morgen wohl eine neue Steinmauer finden.
Sind ja zur genüge.
Solange nichts bewiesen ist muss rein rechtlich die Unschuldsvermutung angenommen werden. Alles andere würde eine Anzeige nach sich ziehen. Ist dir das klar? Kannst gerne vorverurteilen aber dann hättest du ein gewaltiges Problem. Das steht da nicht umsonst! Grins
@N. G. Einige scheinen die Gesetze nicht zu kennen. Die Disliker! Man ist unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist und wers vorher tut macht sich strafbar!
Schade dass i des Geld net gfuntn hon ! Der Besitzer würde sich ja nicht freiwillig melden .