Von: apa
Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg mit deutlicher Mehrheit der aufgeweichten EU-Entwaldungsverordnung final zugestimmt. So sollen etwa für kleinere Produzenten, die auf lokalen Märkten verkaufen, weniger strenge bürokratische Anforderungen gelten. Die EU-Kommission wurde beauftragt, bis April 2026 Vorschläge für weitere Vereinfachungen zu machen. Zudem wird die Verordnung ein Jahr später in Kraft treten als ursprünglich geplant, und damit erst Ende Dezember 2026.
Dafür hatte sich auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) ausgesprochen. Die EU-Kommission hatte nach starker Kritik vor allem von Vertretenden der Land- und Forstwirtschaft eine Verschiebung des Starts vorgeschlagen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Befürchtet wurde zu viel bürokratischer Aufwand durch die neuen Pflichten. Als Termin für die Anwendung gilt nun für alle Unternehmen der 30. Dezember 2026, mit einem zusätzlichen Puffer von sechs Monaten für Kleinst- und Kleinunternehmen. 405 Abgeordnete stimmten für, 242 gegen die Verschiebung.
Weniger Dokumentationspflichten
Laut der abgeschwächten Regelung soll in Zukunft nur der Erste in der Lieferkette Angaben zur Herkunft des Produkts machen müssen, nicht alle weiteren Abnehmer und Verkäufer auch. Der ursprüngliche Vorschlag sah eine Dokumentationspflicht für die gesamte Lieferkette vor. Die Regelung wird damit deutlich weniger Unternehmen betreffen als bisher. Kleinstunternehmer müssen zudem nur eine einfache, einmalige Erklärung im IT-System der Verordnung einreichen. Liegen die Informationen bereits vor, beispielsweise in einer Datenbank eines Mitgliedstaats, müssen die Betreiber im IT-System nichts weiter tun.
Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen oder von dort aus exportiert werden, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam – also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Die sieben Rohstoffe Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja, Holz sowie Rinder wurden nach einer Folgenabschätzung als betroffene Waren identifiziert. Die Verordnung sollte nach einer ersten Aufschiebung für große Unternehmen ab 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2026 gelten, ein Jahr später als ursprünglich geplant.
Nach dem Parlament muss noch der Rat der Mitgliedsländer die Regelung formell annehmen. Danach wird sie im Amtsblatt veröffentlicht. Weitere Änderungen dürften aber kommen: Die Europäische Kommission wurde von Rat und Parlament beauftragt, bis 30. April 2026 eine Vereinfachungsüberprüfung durchzuführen und einen Bericht vorzulegen.
ÖVP begrüßt Verschiebung
“Unser Druck auf die Europäische Kommission hat sich ausgezahlt. Das Trilogergebnis zur EU-Entwaldungsverordnung bringt wichtige Verbesserungen und mehr Rechtsklarheit, vor allem für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Fristverlängerungen, weniger Bürokratie und vereinfachte Meldepflichten sind wesentliche Schritte in die richtige Richtung. Der grundlegende Irrsinn, jede einzelne Holzlieferung, jeden einzelnen Baumstamm zu dokumentieren ist vom Tisch und das Ergebnis kann sich nach dem immensen Widerstand von NGOs und linken Fraktionen im Parlament oder auch großen Lebensmittelunternehmen mehr als sehen lassen”, sagt Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament.




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