Trienter Berufungsschwurgericht legt Höhe des Strafmaßes fest

Fall Heuschreck: Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und kein Mord

Dienstag, 26. Mai 2020 | 10:44 Uhr

Bozen – Laut einem Bericht der Tageszeitung Alto Adige ist am Straftatbestand der schweren Körperverletzung mit Todesfolge im Fall Alessandro Heuschreck nicht mehr zu rütteln.

Bei der Verhandlung im September vor dem Trienter Berufungsschwurgericht wird es – fünf Jahre nach dem Vorfall – nur mehr um die Festlegung des Strafmaßes für Ester Quici gehen.

Bekanntlich war die 36-Jährige angeklagt, ihren Verlobten Alessandro Heuschreck am 21. März 2015 in Bozen ermordet zu haben.

Tatsächlich wurde sie zunächst auch wegen Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt. Doch das Kassationsgericht in Rom hat das Urteil gekippt. Das Höchstgericht hat im vergangenen Herbst angeordnet, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss.

Dies wird im September in Trient erfolgen. Das Urteil könnte dann gleich im Anschluss vollstreckt werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen