Zeugenliste vorgelegt

Fall Neumair: Verteidigung arbeitet auf eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit hin

Dienstag, 01. März 2022 | 09:40 Uhr

Bozen – Die Verteidigung von Benno Neumair möchte im anstehenden Prozess nachweisen, dass dieser bei beiden Morden nur eingeschränkt zurechnungs- bzw. schuldfähig gewesen sei. Dazu haben seine Anwälte, Flavio Moccia und Angelo Polo 20 Zeugen benannt.

Sie sollen die Geschworenen laut der Tageszeitung Alto Adige in die Vergangenheit führen. In den Kindertagen von Benno Neumair und auch später sollen Ereignisse beleuchtet werden. Anhand von diesen Berichten möchten die Verteidiger aufzeigen, dass Benno Neumair schon früher an psychischen Problemen gelitten haben soll bzw. wie sich diese Ereignisse auf seine spätere psychische Verfassung ausgewirkt haben könnten.

Benno Neumair wird bekanntlich der Mord an seinen Eltern am 4. Jänner 2021 vorgeworfen.

Dem psychiatrischen Amtsgutachten zufolge soll er beim ersten Mord nur teilweise zurechnungs- bzw. schuldfähig war, beim zweiten hingegen voll einsichts- und willensfähig. Genau diesen Punkt wollen die Verteidiger anhand der Zeugen widerlegen.

Genau das könnte eine lebenslange Haftstrafe verhindern.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen