Die Kassation muss entscheiden

Femizid in Bozen: Fall Mecja geht in die letzte Instanz

Mittwoch, 23. Juli 2025 | 09:04 Uhr

Von: mk

Bozen/Rom – Der tragische Fall des Femizids in der Triester Straße in Bozen, bei dem die 35-jährige Alexandra Elena Mocanu ums Leben kam, erreicht die höchste juristische Instanz Italiens: Am 21. Oktober wird sich der Kassationsgerichtshof in Rom mit dem Urteil gegen Avni Mecja befassen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Revision gegen das Urteil in zweiter Instanz eingelegt.

Avni Mecja, ein zum Tatzeitpunkt 29-jähriger Zimmermann, wurde bekanntlich am 25. Jänner von dem Bozner Schwurgericht im Berufungsverfahren erneut zu 24 Jahren Haft wegen mehrfach erschwerten Mordes verurteilt.

Die Bluttat hatte sich am Abend vom 22. Oktober 2022 in der gemeinsamen Wohnung des Paares ereignet. Mecja tötete seine Lebensgefährtin, die als Kellnerin gearbeitet hatte, mit zwei Hammerschlägen auf den Kopf. Nach der Tat floh er zunächst nach Albanien, stellte sich jedoch bereits am folgenden Tag den italienischen Behörden.

Der Kern der juristischen Auseinandersetzung in beiden bisherigen Instanzen war die Abwägung zwischen mildernden und erschwerenden Umständen. Die Gerichte hatten die mildernden Umstände – namentlich Mecjas kooperatives Verhalten im Prozess und die Zahlung einer Entschädigung an den Sohn des Opfers – als gleichwertig zu den erschwerenden Umständen eingestuft. Zu letzteren zählten eine bereits zwei Jahre zuvor ergangene Verurteilung wegen Stalkings sowie die Tatsache, dass der Täter seine eigene Lebensgefährtin getötet hat, schreibt die Nachrichtenagentur Ansa.

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Donatella Marchesini fordert lebenslange Haft. Sie argumentiert, dass die Schwere der Tat und die Umstände ein solches Strafmaß rechtfertigen würden.

Rechtsanwalt Massimo Dal Ben, der die Verteidigung Mecjas übernommen hat, argumentiert hingegen, dass zwischen dem Stalking und dem Mord keine “intentionaler und zeitlicher Zusammenhang” bestehe. Er fordert, dass die Strafe wegen Stalkings nicht als erschwerenden Umstand angerechnet wird und die mildernden Umstände als vorrangig gelten.

Bezirk: Bozen

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