EVZ informiert über Rückerstattungsmöglichkeiten

Fly Go Voyager: Insolvenz eröffnet

Mittwoch, 17. September 2025 | 11:08 Uhr

Von: luk

Bozen – Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Flugbuchungsplattform Fly Go Voyager Srl durch das zuständige Gericht in Bukarest stehen zahlreiche Kundinnen und Kunden ohne Gegenleistung da: Sie haben Flugtickets bezahlt, die nie ausgestellt wurden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien gibt nun Hinweise, wie Betroffene vorgehen können, um ihr Geld eventuell zurückzuerhalten.

Chargeback als aussichtsreichster Weg

Die erfolgversprechendste Möglichkeit ist laut EVZ das sogenannte Chargeback-Verfahren. Wer mit Kreditkarte oder einer anderen dafür vorgesehenen Zahlungsmethode bezahlt hat, kann beim Kartenanbieter die Stornierung der Transaktion und eine Rückerstattung beantragen. Das Verfahren ist kostenlos, vergleichsweise unkompliziert und bietet eine realistische Chance, rasch an das Geld zu kommen. Das EVZ stellt auf seiner Website ein Informationsblatt mit genauen Anleitungen und erforderlichen Unterlagen bereit.

Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren

Als zweite Option können Verbraucher ihre Forderungen direkt im laufenden Insolvenzverfahren in Rumänien anmelden. Die Frist dafür endet am 22. September 2025. Zuständig ist die Gesellschaft PRIME INSOLV PRACTICE SPRL, die Verfahrensnummer lautet 26953/3/2025. Der Antrag muss auf Rumänisch eingereicht und mit den entsprechenden Nachweisen versehen werden. Das EVZ weist jedoch darauf hin, dass dieser Weg mit Kosten verbunden ist und die Erfolgsaussichten gering sind, da Verbraucherforderungen in der Regel nicht bevorzugt behandelt werden.

Warnung vor weiteren Buchungen

Obwohl die Website von Fly Go Voyager weiterhin online ist, rät das EVZ dringend davon ab, dort weitere Tickets zu kaufen. Aufgrund der Insolvenz könne das Unternehmen seine Leistungen nicht mehr erbringen, sodass Verbraucher Gefahr laufen, zusätzlich Geld zu verlieren.

Allgemeine Empfehlungen

Der Fall verdeutlicht nach Ansicht des EVZ die Risiken beim Ticketkauf über Online-Vermittler. Verbraucher sollten Flugtickets möglichst direkt bei den Airlines erwerben, sichere Zahlungsmethoden nutzen und die Seriosität der Anbieter vor einer Buchung sorgfältig prüfen.

Das EVZ Italien bietet Betroffenen weiterhin kostenlose Unterstützung und Beratung an. Für bereits gezahlte, aber nicht ausgestellte Tickets empfiehlt die Verbraucherorganisation insbesondere das Chargeback-Verfahren als derzeit aussichtsreichste Lösung.

Bezirk: Bozen

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