Von: APA/awp/sda
Die Nichtregierungsorganisation Foodwatch hat am Donnerstag in Paris eine Klage gegen Unbekannt eingereicht. Diese steht im Zusammenhang mit dem Rückruf von Säuglingsmilch der Schweizer Konzerne Nestlé und Hochdorf sowie der französischen Unternehmen Danone, Lactalis und Vitagermine. Nestlé wies indes Anschuldigungen zurück, man habe “umgehend mit den zuständigen Behörden kooperiert sowie die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet”.
Die NGO schließt sich demnach acht Familien mit neun erkrankten Kindern aus Frankreich an, wie der Foodwatch-Anwalt François Lafforgue während einer Pressekonferenz erklärte. Er forderte Ermittlungen gegen die Unternehmen, die an dem kürzlich eingeleiteten Rückruf von Säuglingsmilch beteiligt sind. In einigen Chargen wurde Cereulid, ein durch Bakterien verursachtes Toxin, nachgewiesen.
Bereits dritte Klage
“Wir haben es mit Wiederholungstätern zu tun”, erklärte Karine Jacquemart, Geschäftsführerin von Foodwatch Frankreich. “Es ist bereits das dritte Mal, dass wir Klage gegen Nestlé einreichen”. Die Nichtregierungsorganisation klagte bereits wegen kontaminierter Buitoni-Pizzen und illegal gefiltertem Wasser.
Foodwatch wirft den Konzernen insgesamt acht Rechtsverstöße vor, darunter das Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Produkte. Gemäß der NGO sei die Klage sehr umfangreich, da es sich um sehr schwere Straftaten handle.
Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Paris eine Klage einer Vereinigung zum Schutz von Kindern abgewiesen. Die Vereinigung warf dem französischen Staat “grobfahrlässiges Verhalten” im Umgang mit dem Säuglingsmilch-Rückruf vor.
Nestlé weist Vorwürfe zurück
Nestlé wies die Vorwürfe in einem Statement gegenüber der APA zurück. “Nestlé war das erste Unternehmen der Branche, das das Thema Cereulid in Säuglingsnahrung identifiziert und umgehend mit den zuständigen Behörden kooperiert hat sowie die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hat. In weiterer Folge wurde die gesamte Industrie informiert. Damit wurde die Thematik erstmals als branchenweites Problem sichtbar, für das bislang keine einheitlichen Sicherheits- oder Managementstandards bestanden haben”, hieß es seitens des Unternehmens.
Aktuell gäbe es keine regulatorischen Vorgaben zu Cereulid in Lebensmitteln, auch nicht in Säuglingsnahrung. “Vor diesem Hintergrund verfolgt Nestlé bewusst einen besonders strengen Ansatz: Unsere Säuglingsnahrung darf keine nachweisbaren Mengen von Cereulid enthalten. Dieser Anspruch geht damit klar über bestehende regulatorische Anforderungen hinaus, die sich bis heute nicht verändert haben”, so Nestlé.




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