Von: mk
Bozen – Ein Burggräfler, der mitten in der Corona-Pandemie die Quarantäne-Regeln gebrochen hat, darf aufatmen. Weil er trotz positivem Testergebnis von den Ordnungshütern außerhalb seiner Wohnung erwischt worden war, war er zunächst sanktioniert worden.
Der Mann war mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verdonnert worden. Darauf reichte er allerdings Rekurs ein. Diesem hat das Bozner Landesgericht nun stattgegeben, schreibt die Nachrichtenagentur Ansa.
Der Strafbefehl wurde annulliert. Das Gericht in Bozen folgte dabei einem Urteil des Mailänder Gerichts, das in einem ähnlich gelagerten Fall einen Angeklagten ebenfalls freigesprochen hatte.
Im Südtiroler Fall argumentierten die Anwälte des Burggräflers, ihr Mandant sei lediglich mittels SMS über die Quarantäne informiert worden anstatt mit einem eingeschriebenem Brief oder einer E-Mail auf die Pec-Adresse. Demnach hätte der Mann die Benachrichtigung auch übersehen können.
Der Burggräfler muss die Geldstrafe nun nicht bezahlen.