Von: mk
Bozen – Jürgen Wirth Anderlan ist am Bozner Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, zu Menschenansammlungen in Form von Spaziergängen während der Corona-Pandemie aufgerufen zu haben. Dem Richter zufolge sind Beweise dafür nicht ausreichend. Damit folgte er der Argumentation von Verteidiger Nicola Canestrini.
Die sogenannten „Spaziergänge“ im Zentrum von Bozen und Meran, die im Jänner 2022 stattfanden, waren aus Protest gegen die Einschränkungen während der Pandemie organisiert worden. Die Veranstaltungen richteten sich auch gegen den Green Pass und die Impfpflicht. Die Anklage hatte zuvor eine Haftstrafe von drei Monaten und ein Bußgeld von 200 Euro verlangt.
Einen Freispruch gab es auch für den zweiten Exponenten der Impfgegner-Szene, Thomas Winnischhofer. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate Haft und 150 Euro Strafe gefordert, weil die Protestkundgebung in Form von Spaziergängen nicht angemeldet worden war. Dem Gericht zufolge konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass es sich bei Winnischhofer um den Organisator handelt.
Außerdem habe es sich laut Verteidigung lediglich um Spaziergänge gehandelt, die keine besondere Erlaubnis der Quästur benötigt hätten. Auch der italienische Staatsschutz Digos habe bestätigt, dass sich die Teilnehmer korrekt verhalten und den Verkehr auf der Straße nicht gestört hätten.
Vor dem Gericht haben sich verschiedene Gruppen von Impfgegnern versammelt, die mit Plakaten und Sprechchören ihre Solidarität bekundeten. Weil Valentinstag war, verteilten Jürgen Wirth Anderlan und Thomas Winnischhofer nach der Verhandlung Rosen. Ihr Freispruch wurde auf dem Gerichtsplatz mit Jubelrufen gefeiert.