Urteil des Rechnungshofes

Für Rezept zu alt: Meraner Arzt muss 61.000 Euro zahlen

Donnerstag, 21. Februar 2019 | 09:58 Uhr

Bozen – Ein Arzt aus Südtirol ist am Rechnungshof zur Rückzahlung von rund 61.000 Euro verurteilt worden. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, soll der Reproduktionsmediziner vielen Patientinnen auch von außerhalb der Provinz bei der Erfüllung des Kinderwunsches behilflich gewesen sein.

Dabei half er auch Frauen, denen das Gesetz eine Hilfe untersagt. Ihnen soll er laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft in den Jahren 2011 bis 2016 Medikamente zur Fruchtbarkeitssteigerung verschrieben haben – obwohl die Frauen laut Gesetz bereits zu alt dafür waren. Für die Medikamente kam die öffentliche Hand auf.

Trotz Einwänden der Verteidigung hat der Rechnungshof den Meraner Arzt zu einer Rückzahlung verurteilt. 12.297,08 Euro muss er dem Südtiroler Sanitätsbetrieb zahlen, 4.706,82 jenem der Provinz Trient. Der Rest der Summe geht an die Sanitätsbetriebe der Lombardei, Veneto, Friaul-Julisch-Venetien, Emilia Romagna, Toskana, Ligurien, Latium, Marken, Apulien und Umbrien.

Von: luk

Bezirk: Bozen