Von: mk
Bozen – Blumen, Geschenke, teure Handtaschen und sogar ein Auto – ein Südtiroler überhäufte eine 40-jährige Landsfrau jahrelang mit Aufmerksamkeit und Geld. Doch als die Beziehung scheiterte, zog das Paar vor Gericht. Nun liegt das Urteil vor – und das hat es in sich: Die Frau muss ihrem Ex-Partner 20.000 Euro zurückzahlen. Grund dafür ist ein Vermerk, der alles entschieden hat.
Doch der Reihe nach: Der Beziehung lag eine stillschweigende Vereinbarung zu Grunde, die jahrelang reibungslos funktionierte. Der Mann bekundete seine Zuneigung durch eine Reihe von großzügigen Zuwendungen. Für die Frau war dies offenbar in Ordnung. Regelmäßig flossen erhebliche Summen, darunter vier Überweisungen von jeweils 5.000 Euro, auf ihr Konto. Doch als der Mann im August 2023 die Frau bei einem mutmaßlichen Seitensprung überführte, fand das Abkommen ein abruptes Ende, wie die Zeitung Alto Adige schreibt.
Der Mann entdeckte das Auto eines Nebenbuhlers vor dem Haus der Frau und sah die beiden kurz darauf Hand in Hand das Gebäude verlassen. Tief verletzt stellte er ein Ultimatum: Noch am selben Tag forderte er sie per Nachricht auf, monatlich 200 Euro in seinen Briefkasten zu werfen, um zumindest einen Teil der Zuwendungen zurückzuzahlen.
Die Frau lehnte dies jedoch ab, sprach von freiwilligen Schenkungen und holte zum juristischen Gegenschlag aus: Sie zeigte den Mann wegen Stalkings an und forderte ihrerseits Schadenersatz. Das Landesgericht Bozen sah die Sache nun jedoch anders. Der zuständige Richter wies die Stalking-Vorwürfe ab und verurteilte die Frau zur Rückzahlung von 20.000 Euro.
Dass der Mann recht bekam, verdankt er seiner eigenen Gründlichkeit beim Online-Banking. Bei allen vier Überweisungen von je 5.000 Euro hatte er im Verwendungszweck das Wort „Darlehen“ angegeben – ein Begriff, der laut Gericht selbst für den Durchschnittsbürger eine unmissverständliche Verbindung mit einer Rückzahlungsverpflichtung beinhaltet.
Kleinere Geldbeträge, die der Mann zuvor ohne Verwendungszweck überwiesen hatte, forderte er nicht zurück. Für das Gericht war das ein klarer Beweis, dass er sehr wohl zwischen Geschenken und Leihgaben zu unterscheiden wusste. Neben den 20.000 Euro muss die Frau nun auch noch 4.000 Euro an Gerichtsspesen tragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Frau könnte in Berufung gehen.
Die Verteidigung der Frau hatte vor Gericht unterdessen dargelegt, dass der Mann vor dem Abbruch der Beziehung kein unbeschriebenes Blatt gewesen sei: Bereits im Sommer 2022 hatte der Quästor formell eine Verwarnung wegen beharrlicher Nachstellung gegen ihn erlassen. Damals hatte er einen Freund und Mitarbeiter der Frau in einer Bar heftig beschimpft und bedroht, woraufhin die Frau die Behörden einschaltete.
Weil der Mann wütende Textnachrichten nach der Trennung 2023 verfasst und die Frau in der Nähe eines Einkaufszentrums angeblich beschattet habe, argumentierte die Verteidigung, der Mann habe die Frau psychisch so stark unter Druck gesetzt, dass diese unter schweren Angstzuständen gelitten habe. Sogar ihr eigene berufliche Tätigkeit habe sie aufgeben müssen.
Das Gericht, das über 1.000 Chat-Nachrichten zwischen den beiden unter die Lupe genommen hatte, kam allerdings zum Schluss, dass die Frau dem Mann kurz nach der Verwarnung des Quästors verziehen hatte. Aus den Nachrichten ging offenbar hervor, das die beiden freiwillig wieder einen sehr vertrauten, täglichen Kontakt aufgenommen hätten.
Der Wutausbruch im August 2023, ausgelöst durch das Auftauchen des Rivalen, wurde vom Gericht zwar als „unangebracht“, aber als „isolierter Vorfall“ innerhalb einer jahrelangen freundschaftlichen Beziehung eingestuft. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Straftatbestand des Stalkings seien damit nicht erfüllt.




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