Von: luk
Bozen – Erneut hat das Verwaltungsgericht in Bozen zehn Rekurse von nicht geimpften Mitarbeitern des Sanitätsbetriebes zurückgewiesen.
Laut Alto Adige online befand das Gericht ein weiteres Mal, dass die Verfassung durch die Impfpflicht nicht verletzt würde. Das Recht auf Gesundheit der Gesellschaft sei höher anzusiedeln als die persönliche Freiheit des Einzelnen.
Anwältin Renate Holzeisen hat im Namen ihrer Mandanten gefordert, dass die Fälle anderen Richtern zugewiesen werden.