Von: luk
Bozen – Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer oder Ampelverkehr missachtet: Wer im EU-Ausland eine Straßenverkehrswidrigkeit begeht und dafür eine Strafe zugestellt bekommt, kann diese nicht mehr einfach ignorieren.
Italien hat nämlich ein bilaterales Abkommen ratifiziert, welches den Staat verpflichtet, Regelverstößen seiner Bürger in anderen EU-Ländern nachzugehen.
Wird eine aus dem EU-Ausland zugestellte Strafe nicht beglichen, mündet dies jetzt in einem Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht, berichtet heute die Tageszeitung Alto Adige.
Der Betroffene ist dann verpflichtet, sich einen Anwalt zu nehmen, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Außerdem endet die ganze Prozedur zwangsläufig mit der Anerkennung der Sanktion, es sei denn, der Autofahrer kann einen eklatanten Fehler nachweisen.
Beim Oberlandesgericht wurden in den vergangenen Wochen bereits Hunderte Fälle deponiert, die nun verfolgt werden.
Staatsanwalt Markus Mayr rät Verkehrssündern, die aus Staaten der Europäischen Union erhaltenen Sanktionen zu begleichen, um Folgekosten aus dem Weg zu gehen.