Von: mk
Bozen – Eine Grundschülerin im Bezirk Überetsch-Unterland, die vom Staatsrat von der Maskenpflicht befreit wurde, sorgt für Unmut unter den Eltern. Das Mädchen, das laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Ansa zwar gesund ist, aber unter Atemwegsbeschwerden leidet, hält sich in derselben Klasse wie die anderen Kinder auf, die die Anweisungen zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes befolgen. Auch die Gerichte befassen sich mit dem Fall.
Der Staatsrat hatte die Maskenpflicht im Fall des Mädchens am 1. März aufgehoben und berief sich dabei auf das Dekret des Ministerpräsidenten vom 14. Jänner. Darin wurde die Maskenpflicht auch für Schüler im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren verfügt.
Am 5. März ist das Dekret allerdings abgelaufen. Damit stufte der Staatsrat den Rekurs der Eltern als hinfällig ein, die sich für eine Befreiung der Maskenpflicht ihrer Tochter einsetzten. Stattdessen hat der Staatsrat die Angelegenheit auf das Verwaltungsgericht rückverwiesen, das nun eine Entscheidung treffen muss.
In ihrer Begründung stellten die Richter des Staatsrats klar, dass auch in der ersten Instanz eine Entscheidung getroffen werden könne. Gleichzeitig wird die Schulverwaltung aufgefordert, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um sowohl das Recht auf Gesundheit als auch auf Bildung zu gewährleisten.
Der Feldzug der Eltern gegen die Maskenpflicht in der Klasse zieht mittlerweile in ganz Italien Kreise und wird von Impfgegnern und Maskenverweigerern unterstützt, die auf nationaler Ebene einen Präzedenzfall schaffen wollen.