Junge Frau lässt sich als Nebenklägerin ein

Gruppenvergewaltigung in Gröden: Hoher Schadenersatz gefordert

Mittwoch, 25. Oktober 2023 | 13:39 Uhr

Bozen – Im Prozess wegen der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Gröden steht eine hohe Schadersatzforderung im Raum. Weil einer der drei Angeklagten nicht anwesend sein konnte, wurde die Verhandlung erst kürzlich auf den 20. November vertagt.

Bekanntlich war es zu dem Vorfall in der Nacht auf den 19. Jänner gekommen. Eine 30-jährige Touristin aus Finnland hat gegen die Männer Anzeige erstattet.

Vor Gericht vertritt Anwalt Vittorio Papa ihre Interessen als Rechtsbeistand gemeinsam mit einem finnischen Anwalt. Die junge Frau ist fest entschlossen, sich als Nebenklägerin in das Verfahren einzulassen.

Die beiden Anwälte wollen einen Schadenersatz in Höhe von 350.000 Euro fordern. Wie Papa laut einem Bericht von Alto Adige online erklärte, könne die Summe trotz allem nicht den Schmerz aufwiegen, welcher der Frau durch die wiederholte Gewalt zugefügt worden sei.

Um das Geschehene zu verarbeiten, unterziehe sich die Frau einer Psychotherapie. Dennoch werde es für sie ein langer Weg.

Gleichzeitig stellte Papa klar, dass seine Mandantin nicht ihre Telefonnummer am nächsten Morgen einem der drei Angeklagten weiter gegeben habe. Ihre Nummer habe sie vielmehr an jenem Tag preisgegeben, als sie die Tatverdächtigen kennengelernt habe. Die junge Frau habe im guten Glauben gehandelt, ohne auch nur im Geringsten etwas von den Absichten der Männer zu erahnen.

Aus den Listen der getätigten Anrufe gehe hervor, dass es nach dem 19. Jänner zu keinerlei Kontakt gekommen sei.

Papa stellte außerdem klar, dass seine Mandantin vor dem Zwischenfall in Gröden in ihrer Vergangenheit noch nie Anzeige wegen sexueller Gewalt erstattet habe. Offenbar war es zu einem Missverständnis gekommen, als die Frau von den Sanitätern behandelt worden war.

Dabei war ihr die Frage gestellt worden, ob sie bereits einmal wegen eines sexuellen Übergriffs Anzeige erstattet habe. Damals hatte die 30-Jährige erklärt, dass ihre Jahre zuvor ein Mann auf den Hintern gegriffen habe. Dies gelte in Finnland als sexuelle Gewalt. Der behandelnde Arzt pflichtete ihr bei und sagte, auch in Italien werde sie so verstanden. Daraus habe sich das Missverständnis ergeben.

Von: mk

Bezirk: Salten/Schlern