Von: mk
Bozen – Ein im Trentino erst kürzlich aufgegriffener illegaler Führer ist kein Einzelfall. „Auch in Südtirol müssen wir leider immer wieder feststellen, dass sich Unbefugte als Bergführer oder Wanderleiter ausgeben und führen, ohne über die notwendigen Voraussetzungen zu verfügen“, so Thomas Zelger, Präsident der Südtiroler Berg- und Skiführer sowie Wanderleiter. „Wir können deshalb nicht oft genug betonen: Vorsicht, mit wem man in die Berge geht!“, so Zelger.
Nicht jeder, der sich als Bergführer oder Wanderleiter ausgebe, sei ein solcher oder dürfe diesen Titel führen, betont der Bergführer-Präsident. Beide Titel seien in Italien gesetzlich geschützt, der Berufszugang und die dafür nötige Ausbildung seien streng geregelt und – vor allem bei den Bergführern – äußerst anspruchsvoll: „Egal aber, ob Bergführer oder Wanderleiter: Gut ausgebildet zu sein, ist keine Formalität, sondern eine Frage der Sicherheit und der Professionalität am Berg“, so Zelger.
Gerade aus dem Ausland seien allerdings immer wieder „Führer“ in Südtirol illegal unterwegs. „Ihr Titel ist in Italien nicht anerkannt, etwa jener der deutschen und österreichischen Heeres- oder Polizeibergführer“, so der Bergführer Präsident. Sie durchliefen nicht die vorgeschriebenen Ausbildungen, weshalb ihr Status nicht jenem der international anerkannten Bergführer entspreche.
„Das große Problem ist, dass vor allem namhafte deutsche Anbieter diese Tatsache oft übergehen und Tourenwochen in Südtirol organisieren, die von de iure und de facto Unbefugten geführt werden“, so Zelger. Auch deshalb führt die Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer in Zusammenarbeit mit der Finanzwache immer wieder Kontrollen durch. „Diese Kontrollen, die Anzeigen und Strafen sind unsere einzigen Mittel, um nicht nur gegen unlautere Konkurrenz vorzugehen, sondern vor allem für mehr Sicherheit am Berg zu sorgen“, erklärt der Bergführer-Präsident.
Die Sicherheitsfrage stellt sich gerade im Terrain, das den international anerkannten Bergführern vorbehalten ist, also auch auf Klettersteigen. „Wenn hier etwas unter der Führung eines Illegalen passiert, wie sieht es dann mit der Haftung aus?“, fragt Zelger, der unterstreicht, dass das illegale Führen kein Kavaliersdelikt sei.
Ähnliches gilt für das Führen von Wanderern auf ausgewiesenen Wegen: Ein Versicherungsschutz für die Kunden sei nur dann gewährleistet, wenn die Wanderleiterin oder der Wanderleiter bei der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer eingeschrieben sei. Nur sie dürften außerdem den Titel „Südtiroler Wanderleiter“ führen, der – so betont Zelger – auch für Qualität bürge: „Jeder, der sich als Wanderleiter ausweisen kann, hat eine fundierte Ausbildung durchlaufen und weiß, worauf es beim Führen Einzelner oder auch von Gruppen ankommt – vor allem im Notfall“, so der Präsident der Südtiroler Bergführer und Wanderleiter.
Ziel der Landesberufskammer sei jedenfalls, dass nur mehr geprüften und in der Kammer eingetragene Wanderleiter die Tätigkeit des Wanderleiters ausüben dürfen. „Das würde dafür sorgen, dass die Qualität hochgehalten wird und die Teilnahme an einer geführten Wanderung zum garantierten Erlebnis wird“, betont Thomas Zelger, der allerdings auch darauf verweist, dass sich starke Lobbys gegen einen solchen Schutz stemmten. „Der gesetzliche Schutz der Tätigkeit des Wanderleiters steht leider immer noch aus, auch wenn er uns von der Politik immer und immer wieder versprochen wird.“
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