„Mon amour“: Angeklagte freigesprochen

In Haft wegen Zuhälterei, doch es war nur Freundschaft

Donnerstag, 08. Juni 2017 | 09:46 Uhr

Bozen – Im Rahmen der der Aktion „Mon amour“ haben die Carabinieri einen mutmaßlichen Zuhälterring rund um die Straßenprostitution in Kampill gesprengt. Das war vor acht Jahren. Nun wurden Medienberichten zufolge zwei angeklagte Albaner am Bozner Landesgericht freigesprochen.

Die Männer mussten damals rund einen Monat lang im Gefängnis in Untersuchungshaft verbringen. Beiden wurde Begünstigung und Ausbeutung von Prostitution vorgeworfen. Trotzdem haben die Männer stets ihre Unschuld beteuert und bestritten, in Geschäfte rund um den Straßenstrich verwickelt zu sein.

Aus diesem Grund lehnten sie auch einen gerichtlichen Vergleich ab – im Gegensatz zu anderen, gegen die im Rahmen der Untersuchung ermittelt worden war. Insgesamt waren neun Haftbefehle vollstreckt worden.

Nach dem Freispruch vor Richter Carlo Busato zeigen sich die Anwälte Federico Fava, Nicola Nettis und Alessandro Osler, die die Verteidigung der Angeklagten übernommen haben, zufrieden.

Für den 35-jährigen Igli Cankaj und seinen 39-jährigen Cousin Aurel Caushi ist hingegen ein Albtraum zu Ende. Wie sich im Laufe des Verfahrens herausstellte, waren die beiden lediglich mit zwei albanischen Prostituierten befreundet. Dass die Männer mit der Aktivität der Frauen etwas zu tun hatten, dafür gab es offenbar keine Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte für die bei beiden je ein Jahr Haft gefordert.

Weil die Freundschaft mit den Prostituierten und vor allem auch der häufige telefonische Kontakt den Carabinieri aufgefallen sind, gerieten die Albaner ins Visier der Ermittler. Offenbar boten die Frauen Sex auf der Straße an, ohne einen Zuhälter im Nacken zu haben. Die beiden Albaner haben die Prostituierten auch nie bei ihrer Tätigkeit begleitet.

Obwohl es sich um ein Urteil in erster Instanz handelt, ist der Prozess so gut wie abgeschlossen. Dass die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, gilt als unwahrscheinlich. Außerdem greift die Verjährungsfrist.

Nun haben die beiden Männer die Möglichkeit, Schadensersatz wegen rechtswidriger Haft für einen Monat vom Staat zu verlangen.

Bei der Untersuchung vor acht Jahren gerieten ein privater Wachmann aus Bozen und mehrere Albaner, die den Straßenstrich in der Zone kontrolliert haben, unter Verdacht. Bis auf die beiden Cousins haben sich alle vor Gericht auf einen Vergleich eingelassen.

Von: mk

Bezirk: Bozen