Von: luk
Bozen – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ist vom Zivilgericht zur Schadenersatzzahlung von 92.000 Euro verurteilt worden. Eine Patientin mit leichten Inkontinenzproblemen sei nicht umfassend über alle möglichen Folgen des Eingriffs informiert worden.
Wie das Tagblatt Dolomiten heute berichtet, wurde die Frau 2015 einem Eingriff unterzogen. Doch die Beschwerden verschlechterten sich dermaßen, dass noch zwei Folgeeingriffe nötig waren. Der Zustand besserte sich aber nicht mehr und die Patientin ist nun in ihrer Lebensqualität noch stärker eingeschränkt als zuvor.
Sie nahm sich nach einer gescheiterten Mediation einen Anwalt und strengte eine Haftungsklage gegen den Sanitätsbetrieb an. Der Eingriff sei zwar fachgerecht durchgeführt worden, die möglichen Komplikationen in der schriftlichen Einwilligungserklärung aber nicht aufgeführt worden.
Das sah auch der Richter so und verurteilte den Sanitätsbetrieb zu einer Schadenersatzzahlung von 92.000 Euro.