Der Angeklagte legte vor einem Schwurgericht ein Geständnis ab

Lebenslang für Mord an 27-Jährigem in Wien-Favoriten

Dienstag, 24. Februar 2026 | 13:33 Uhr

Von: apa

Am Landesgericht ist am Dienstag ein 22-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er in der Nacht auf den 15. Mai 2025 in der Grenzackerstraße in Wien-Favoriten einen ihm völlig unbekannten 27 Jahre alten Mann attackiert und zu Tode getreten hatte. Zudem wurde er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum (FTZ) eingewiesen. Der Schuldspruch wegen Mordes ist rechtskräftig. Gegen das Strafausmaß legte Verteidiger Werner Tomanek Rechtsmittel ein.

Für das Schwurgericht war die Höchststrafe unabdingbar. “Für diese Tat kann es keine andere Strafe geben”, meinte der vorsitzende Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe “aus Mordlust” getötet. Das Opfer sei “qualvoll” gestorben und habe keine Chance zur Gegenwehr gehabt. Die Einweisung in den sogenannten Maßnahmenvollzug wurde aufgrund der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen vorgenommen.

Angeklagter: “Kann mir das alles nicht erklären”

“Ich kann mir das alles nicht erklären. Mir tut es unendlich leid”, war der 22-Jährige in der Verhandlung grundsätzlich geständig. Er war mit seiner Familie im Alter von fünf Jahren aus Pakistan nach Österreich gekommen, hatte nach der absolvierten Pflichtschule eine Lehre abgebrochen und ging seit Mai 2024 keiner geregelten Beschäftigung mehr nach. “Hier gibt es nichts zu beschönigen. Es ist nichts zu verteidigen”, stellte Verteidiger Tomanek fest. Er sei seit Jahrzehnten als Strafverteidiger tätig, einen derartigen Fall habe er in seiner Praxis noch nicht erlebt.

Der Angeklagte war in der Nacht auf den 15. Mai mit Freunden unterwegs und machte sich nach Mitternacht auf den Heimweg. In der Grenzackerstraße nahm er vor sich das spätere Opfer wahr – der 27-Jährige litt an einer Erkrankung, die mit Schlafstörungen verbunden war, und vertrat sich daher nachts regelmäßig die Beine.

Tödliche Fußtritte mit Handy gefilmt

Ohne erkennbaren Grund attackierte der Angeklagte ihn zunächst mit Faustschlägen und brachte den Mann zu Boden. “Er lag blutüberströmt und regungslos vor ihm. Da hat er das Handy herausgenommen. Er hat ihm mit voller Wucht zumindest vier Tritte gegen den Kopf versetzt und währenddessen die Tat gefilmt”, schilderte Staatsanwältin Julia Kalmar.

Dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge bewirkten die Tritte mehrere Brüche im Schädel- und Gesichtsbereich sowie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Wie die Gerichtsmedizinerin in der Verhandlung erklärte, dürfte das Opfer zum Zeitpunkt der Tritte bereits bewusstlos gewesen sein und diese nicht mehr mitbekommen haben.

Für Psychiater Tat “nicht erklärbar”

Für den psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann war die Tat “nicht erklärbar”, wie er den Geschworenen darlegte: “Es gibt Phänomene in Menschen, da muss man sich hinstellen und sagen: die sind so.” Der Angeklagte sei grundsätzlich zurechnungs- und damit schuldfähig, aber von einer schweren Persönlichkeitsstörung geprägt. Er sei “völlig empathiebefreit”, habe “gezielte, rationale Handlungen” gegen ein “Zufallsopfer” gesetzt, die Hofmann auf narzisstisch-sadistische Wesenszüge zurückführte. Dem Angeklagten sei es wichtig gewesen, “die Gewalt über Leben und Tod zu haben”.

Aus all diesen Gründen sprach sich Hofmann für den Fall einer Verurteilung im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB für die Unterbringung des 22-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ) aus. Nur dort sei eine haftbegleitende Therapie gewährleistet, die nach Verbüßung einer Haftstrafe und einer Enthaftung verhindere, dass vom Angeklagten weiterhin eine Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen ausgehe, erläuterte Hofmann.

Anonymer Hinweis führte Polizei zum Täter

Auf die Spur des Angeklagten war man gekommen, weil er das Video mit der Tötung im Bekanntenkreis herumgezeigt hatte. Daraufhin erging ein anonymer Hinweis an die Polizei, die zu diesem Zeitpunkt nach einem unbekannten Täter fahndete. Der 22-Jährige wurde angehalten, sein Handy sichergestellt. Darauf fanden sich nicht nur das Video mit der Tötung, sondern drei weitere bedenkliche Clips, die nun ebenfalls im Gerichtssaal abgespielt wurden.

Diese belegten, dass es sich beim 22-Jährigen “um einen Serien-Täter handelt”, wie Psychiater Hofmann konstatierte. Auf einem Clip war zu sehen, wie der Angeklagte einen Wohnungslosen traktiert. Dieses Opfer konnte von den Strafverfolgungsbehörden bisher nicht ermittelt werden. Zwei weitere Clips dokumentierten eine gewalttätige Attacke, die der 22-Jährige gemeinsam mit mehreren Jugendlichen auf ein ebenfalls hilfloses, bisher unbekanntes Opfer verübt hatte. Die Mittäter des 22-Jährigen konnten vorerst nicht ausgeforscht werden.

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