Von: apa
Ein 51-jähriger Vater ist am Dienstag am Landesgericht Wien nicht rechtskräftig des versuchten Mordes an seiner Tochter schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Afghane hatte im November 2025 in Wien-Donaustadt mehr als ein Dutzend Mal mit einem Küchenmesser auf die 15-Jährige eingestochen. Laut der Staatsanwältin, um “die Familienschande zu tilgen”, denn das Mädchen hatte zur Missgunst ihres Vaters einen Freund.
“Es gibt kein abscheulicheres Verbrechen, als das eigene Kind töten zu wollen”, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil des Schwurgerichts. Auf sein eigenes, am Boden liegendes Kind hin zu stechen, bis es sich nicht mehr rührt, sei “fast unvorstellbar”. Nur durch das Eingreifen von Zeugen sei das Leben des schwer verletzten Mädchens gerettet worden. Der Angeklagte habe “die Bezeichnung ‘Vater’ eigentlich nicht mehr verdient”, schloss sie. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, Verteidiger Peter Philipp hat berufen. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Vater stach auf am Boden Liegende ein
Laut Anklage war die Familie des Mädchens nicht damit einverstanden, dass sie einen gleichaltrigen rumänischen Freund hatte. Das Problem: Er war weder Muslim noch Afghane. Zudem habe die Familie geplant, sie an einen Mann aus Afghanistan zu verheiraten. Deshalb habe der Vater sich entschlossen, die Tochter auf offener Straße niederzustechen, stellte die Staatsanwältin dar.
Er soll ihr am 24. November des vergangenen Jahres zunächst einen Stich in den Brustkorb versetzt haben, dann sollen noch zumindest zwölf Stiche in Nacken, Hals und Rücken gefolgt sein, bis das circa zwölf Zentimeter lange Messer abbrach. Die Verletzungen waren “potenziell lebensbedrohlich”, ihre Brusthöhle war durch die Stiche mit “großer Heftigkeit” eröffnet worden, und das Messer bis in die Lunge eingedrungen, erläuterte ein Gerichtsmediziner. Selbst als die Tochter am Boden lag, hatte der Vater noch auf sie eingestochen.
Tochter: “Ich liebe meinen Vater”
Das Mädchen selbst hatte in mehreren Einvernahmen gegenüber der Polizei geschildert, wie der Vater schon am Tag zuvor gedroht hatte, sie und ihren Freund niederzustechen. Auch ihre Familie, beispielsweise ihre Oma, habe ihr mit Messergewalt gegen ihren Genitalbereich gedroht. Unter Polizeischutz ist die 15-Jährige heute vor Gericht erschienen. Mehrere Familienmitglieder waren ebenfalls anwesend.
In ihrer Aussage revidierte sie ihre bisherigen Schilderungen: “Ich liebe meinen Vater und möchte ihm verzeihen”, erklärte sie eingangs. Der verbarg sein Gesicht in seinen Händen und brach in Tränen aus. “Am liebsten würde ich ihn umarmen”, fuhr sie fort. Ihr Vater sei damals nicht er selbst gewesen. “Ich war einfach zu rebellisch”, mit ihrem Freund habe das Ganze nichts zu tun, erläuterte sie. Diesen habe der Vater bereits akzeptiert, er sei eine “sehr liebevolle Person”. Sie habe vielmehr Streit mit dem 51-Jährigen gesucht und ihn beleidigt. Allerdings räumte sie ein, dass die Messerattacke “keine gute Reaktion” von ihm gewesen sei: “Er hätte besser handeln können.”
Staatsanwältin hielt Aussage für “nicht glaubwürdig”
Die Zeugin wurde unter Vorhalt ihrer vorherigen sehr detaillierten Aussagen mehrmals an die Wahrheitspflicht erinnert. Die Richterin wollte wissen, ob sie von ihrer Familie beeinflusst wurde: “Das, was ich sage, sage ich aus dem Herzen”, antwortete die 15-Jährige. “Das bei der Polizei habe ich erfunden”, behauptete sie schließlich. Sie habe aus Hass gegen ihren Vater gehandelt. Auf konkrete Aussagen gegenüber der Polizei angesprochen, wie beispielsweise dass der siebenfache Vater sie und ihre Geschwister in der Vergangenheit geschlagen habe, wollte sie sich nicht mehr erinnern. Im Wesentlichen gab sie damit wieder, was der Vater zuvor selbst geschildert hatte. “Sie sagt die Wahrheit”, verkündete dieser nach ihrer Befragung.
Sein Wahlverteidiger Philipp sah in den Aussagen der Tochter einen Milderungsgrund bei der Strafbemessung. Die Staatsanwältin sprach hingegen von einer Schutzbehauptung: “Menschlich verstehe ich das, aber diese Aussagen sind nicht glaubwürdig”, hielt sie in ihrem Schlussplädoyer fest. Die Anwältin des Mädchens erinnerte an das “massive” Trauma ihrer Mandantin. Bis heute trage diese auch Narben am Hals. “Die Verantwortung trifft nicht sie, egal was sie gemacht hat”, hielt sie fest. Sie forderte 5.640 Euro symbolisches Schmerzengeld für die 15-Jährige, welches das Gericht ihr auch zusprach.
Arzt war sofort zur Stelle
Gegenüber der Polizei soll der Vater allerdings selbst gesagt haben, dass die Messerstiche sein Recht seien, weil seine Tochter einen Freund habe. Das sagte auch einer der Beamten als Zeuge aus. Ein weiterer Mann schilderte die brutale Attacke: Der Vater sei auf der am Boden liegenden Tochter gelegen und habe auf sie mit den Fäusten “eingetrommelt”. “Es waren für mich Todesschreie. Es war furchtbar. Ich habe so etwas noch nie gehört”, sagte er damals der Polizei. Erst als er schreiend auf den Mann zugelaufen sei, habe dieser von seinem Opfer abgelassen. Der Vater habe ihm danach entgegengemurmelt, die Tochter habe die Familie zerstört.
Der Vater half seinem Kind danach auf und wollte es wohl in die eigene Wohnung zurückschleppen. Das Mädchen brach allerdings auf der Straße vor einer Ordination zusammen. So war glücklicherweise sofort ein Arzt zur Stelle: “Ich bin so schnell wie möglich nach unten gelaufen”, erinnerte sich dieser heute. Das Mädchen habe sich nicht bewegt und leblos gewirkt, schilderte er weiter. Kopf und Gesicht seien voller Blut gewesen. Auch ihm gegenüber gab die Tochter damals an, sie sei niedergestochen worden, weil sie in einer Beziehung sei. Im Anschluss wurde das Mädchen mit einem Hubschrauber in ein Spital gebracht.
Vater bestritt Vorwurf des Ehrenmordversuchs
“Ich bin schuldig”, erklärte der bisher Unbescholtene zu Beginn der Verhandlung. Verteidiger Philipp beschrieb die Tat als “unverzeihlich”, aber “es ist einfach die Kultur bei ihnen”, wusste er zu berichten. Im Laufe seiner Befragung distanzierte sich der Vater allerdings immer weiter von seinem eingänglichen Geständnis. Seine Tochter habe schon länger Probleme gemacht, sei tagelang nicht zuhause gewesen und habe die Schule abgebrochen, zählte er auf. Einen Streit über die Beziehung mit dem gleichaltrigen Rumänen habe es aber nicht gegeben: “Jede Frau kann einen Freund haben.” Hätte er ein Problem damit, würde er Österreich verlassen. Grundsätzlich habe er seine Kinder nie geschlagen und halte Menschlichkeit für “sehr wichtig”. “Ich bin ein Muslim, aber ein ganz normaler Muslim”, fuhr er fort.
Am Tag der Tat habe er demnach unter Narkose einen Zahn gezogen bekommen, dann habe ihm jemand auf der Straße eine Zigarette mit “weißem Pulver” gegeben. Auf dem Weg zum Billa habe er dann die Geduld mit seiner Tochter verloren, weil diese einen Streit angefangen habe. “Dann ist mir dieser Fehler passiert”, umschrieb er die mehr als zwölf Messerstiche. Er habe der 15-Jährigen einen Stich in den Rücken gegeben und danach das Messer am Boden abgebrochen. Was danach passierte, wisse er nicht mehr genau. Er habe wohl mit dem “stumpfen” Messer weiter auf sie eingestochen, mutmaßte er.
Schreiduell zwischen Verteidiger und Angeklagtem
Seine Erklärung: Andere Menschen hätten nicht so viele Probleme wie er, gab er gegenüber der Richterin an. “Das kann kein Grund sein, aber der Mensch ist schwach”, schlussfolgerte er. Er habe angesichts dessen die Kontrolle verloren. Kulturelle Hintergründe habe die Tat aber keine gehabt. Während der Befragung lieferte sich der Verteidiger ein Schreiduell mit seinem eigenen Mandanten. “So können Sie vielleicht in der Zelle mit ihm reden, aber nicht hier”, ging die Richterin dazwischen.
Der Mann ist laut eigener Aussage 2004 aus Afghanistan vor Krieg und Regierung nach Österreich geflohen. Ein psychiatrischer Gutachter sprach von einer “grandiosen Integrationsleistung”. Der Mann habe sich bis zu jenem Tag im November 2025 stets unauffällig verhalten. Hinweise auf eine psychische Erkrankung gebe es keine, was typisch sei bei Ehrenmorden.
( S E R V I C E – Hilfeangebote des Vereins AÖF: Die Frauen-Helpline gegen Gewalt 0800/222-555 steht rund um die Uhr, mehrsprachig, anonym und kostenlos allen Frauen, Angehörigen und Interessierten zur Verfügung: www.frauenhelpline.at ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at
Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar. Die Kriminalprävention des Landeskriminalamt Wiens bietet darüber hinaus persönliche Beratungen unter der Hotline 0800/216346 an.)




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