Von: luk
Bozen – Das Arbeitsgericht von Bozen hat die Klage eines Lehrers an einer weiterführenden Schule in der Südtiroler Hauptstadt abgewiesen.
Er hatte die Ungültigkeit der Maßnahme beantragt, mit der im Dezember 2021 seine Arbeitsaussetzung aufgrund der Nichtbefolgung der Impfpflicht verlängert wurde.
Der Lehrer wurde verurteilt, dem Bildungsministerium und der Provinz Südtirol die Gerichtskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro zu erstatten.