Ein bis zwei Fälle pro Jahr

Luxus-Baumhäuser in Südtirols Wäldern: Verbot schreckt nicht ab

Donnerstag, 10. November 2016 | 12:00 Uhr

Bozen – In Südtirols Wäldern herrscht rege Bautätigkeit – obwohl dies eigentlich per Gesetz verboten ist. Dabei geht es nicht nur um Baumhütten, die irgendwelche Kinder mit ein paar Brettern und Nägel errichten. Vielmehr entstehen regelrechte Luxushäuser auf Stelzen.

„Wenn ich ein Baumhaus bauen will, bräuchte ich dafür – rein aus bürokratischer Sicht – eine Baugenehmigung seitens der Gemeinde“, erklärt Paul Profanter, Direktor der Abteilung Forstwirtschaft, gegenüber dem Tagblatt Dolomiten. Die wird aber nie ausgestellt, da im Wald absolutes Bauverbot gilt – sowohl in der Höhe als auch am Boden.

Auch wenn Kinder oder Jugendliche sich mit einfachen Mitteln eine Baumhütte zimmern bräuchte es prinzipiell das Einverständnis des Grundbesitzers. Außerdem dürften keine Schäden am Wald entstehen.

Immer wieder kommt es in Südtirols Wäldern allerdings vor, dass wahre Luxusbauten errichtet werden. Im Vinschgau musste etwa ein Hochstand mitsamt Couch und Fernsehgerät ebenso wieder abgebaut werden wie in Passeier ein Baumhaus, in dem Jugendliche Partys abgehalten hatten. In der jüngeren Vergangenheit haben auch Baumhäuser in Gsies und im Tauferer Ahrntal für Aufsehen gesorgt. „Ein Baumhaus mit WC hatten wir ebenso wie eines mit Theke und Sitzecke“, erinnert sich Profanter. Werden die Bauten nicht abgerissen, droht ein gerichtliches Nachspiel.

Ein bis zwei solcher Fälle werden der Forstbehörde in Südtirol pro Jahr durchschnittlich gemeldet.

„Solche Bauten müssen natürlich sofort abgebaut werden, da die gesetzliche Grundlage fehlt“, erklärt Profanter laut „Dolomiten“. Werden die Baumeister bei ihrer Arbeit erwischt, sind sie selbst es, die ihre Hütte abreißen müssen. Ansonsten trifft die Abbruchverfügung den Waldbesitzer, auf dessen Grund die widerrechtlich errichteten Bauten stehen.

Sollte das beanstandete Baumhaus trotz Aufforderung der Forstbehörde nicht abgebaut werden, sei man gezwungen, Meldung an die Gemeinde zu machen und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten, erklärt Profanter weite. In einem solchen Fall droht dem Waldbesitzer ein gerichtliches Nachspiel. Allein schon diese Tatsache bewege laut Profanter die meisten Waldbesitzer, selbst tätig zu werden, falls sie die Baumeister nicht kennen.

Baumhütten scheinen derzeit im Trend zu liegen. In Sexten und Vöran wurden etwa in eigens ausgewiesenen touristischen Zonen solche Häuser für Urlauber errichtet. Bei der Abteilung Forstwirtschaft trudeln aber immer wieder auch Projekte für Baumhäuser ein, für die jegliche urbanistische Grundlage fehlt. Für eine Genehmigung gibt es keine Chance.

Von: mk

Bezirk: Bozen