Von: mk
Bozen – Der Fall eines Mannes, der mit einem gefälschten Ausweis auf der Post ein Girokonto eröffnen wollte, ist am Bozner Landesgericht archiviert worden. Die Begründung klingt kurios.
Dem Mitarbeiter am Schalter war sofort aufgefallen, dass mit dem Ausweis etwas nicht stimmte. Neben der minderwertigen Qualität des Plastikmaterials fehlte ein entscheidendes Merkmal: Obwohl das Dokument angeblich in einem Südtiroler Gemeindeamt ausgestellt worden war, war es lediglich einsprachig verfasst. In Südtirol herrscht für persönliche Dokumente jedoch strikte Zweisprachigkeitspflicht.
Der Mitarbeiter verständigte daraufhin umgehend die Polizei. Als die Beamten eintrafen, gab der Mann sofort zu, dass es sich bei dem Ausweis um eine Fälschung handle, die er in Neapel erworben habe.
Sein Geständnis bewahrte ihn allerdings nicht davor, dass die Polizei Anzeige wegen Verwendung gefälschter Dokumente erstattete.
Nichtsdestotrotz kam der Beschuldigte glimpflich davon. Wie der Richter erklärte, habe es sich um eine derart stümperhafte Fälschung gehandelt, die niemanden in die Irre führen könne. Deshalb wurde der Fall archiviert.




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