Neun Jahre und vier Monate

Mildernde Umstände für Quici

Dienstag, 29. September 2020 | 09:56 Uhr

Bozen – Die Hoffnungen von Ester Quici, die wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden ist, haben sich bewahrheitet. Bei der Verhandlung am Montag vor dem Trienter Berufungsschwurgericht – fünf Jahre nach dem Vorfall – wurden ihr mildernde Umstände anerkannt. Wie die Tageszeitung Alto Adige am Dienstag berichtet, wurde die Haftstrafe auf neun Jahre und vier Monate reduziert. Damit haben die beiden Verteidiger Beniamino Migliucci und Enrico Lofoco das Maximum herausgeholt.

Ursprünglich war die 36-Jährige angeklagt worden, ihren Verlobten Alessandro Heuschreck am 21. März 2015 in Bozen getötet zu haben. Tatsächlich wurde sie zunächst auch wegen Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt. Doch das Urteil wurde gekippt. Das Kassationsgericht in Rom hat allerdings bestätigt, dass es sich um schwere Körperverletzung mit Todesfolge handelt.

Bekanntlich hatte sich die Rekonstruktion des Tathergangs als sehr komplex erwiesen. Quici erzählte den Ermittlern, ihr Lebensgefährte sei bei einem Streit ausgerastet und habe sich selbst mit einem Küchenmesser verletzt.

Aufgrund von mehreren Gutachten kam das Kassationsgericht zum Schluss, dass Heuschreck verblutet sei, wobei jedoch keine der Schnittwunden allein zum Tode geführt habe. Einige der Verletzungen habe sich das Opfer allerdings nicht selbst zufügen können. Weil durch die Messerstiche der Angeklagten kein lebenswichtiges Organ verletzt worden ist, gingen die Richter davon aus, dass keine Tötungsabsicht vorlag.

Gestern wurden dann vom Berufungsschwurgericht die mildernden Umstände berücksichtigt und die Haftstrafe auf etwas mehr als neun Jahre festgelegt. Die Urteilsbegründung soll innerhalb von 90 Tagen vorliegen. Voraussichtlich am 12. Februar wird Quici dann ins Gefängnis müssen.

Die Anwälte Beniamino Migliucci und Enrico Lofoco haben gestern erneut darauf hingewiesen, dass die Lebensumstände der Angeklagte nicht einfach und der familiäre Hintergrund schwierig gewesen seien. Bereits in der Vergangenheit hat das Berufungsschwurgericht dies als mildernden Umstand anerkannt. Selbst in ihrer Kindheit und in ihrer Jugend soll Ester Quici kaum glückliche Momente gekannt haben.

Von: luk

Bezirk: Bozen