Von: luk
Bozen – Die Schwurgerichtskammer von Bozen hat die lebenslange Haftstrafe gegen den 30-jährigen Omer Cim wegen des Mordes an seiner Ex-Freundin Celine Frei Matzhol ausführlich begründet. Aus den 104 Seiten der Urteilsbegründung geht hervor, dass die Tat nicht aus einem spontanen Affekt heraus begangen wurde, sondern das Ergebnis einer bewussten und detaillierten Vorbereitung war, berichtet die Zeitung Alto Adige.
Der Mord ereignete sich am Abend des 12. August 2023 in der Wohnung des Täters in Schlanders, wenige Tage vor dem 21. Geburtstag des Opfers. Innerhalb von rund zwei Minuten schlug Cim der jungen Frau zunächst von hinten auf den Kopf und fügte ihr anschließend neun Messerstiche zu. Die Rekonstruktion des Tatablaufs stützt sich auf Telefon- und Spurenanalysen. Nach der Tat reinigte sich der Täter teilweise und verließ das Haus.
Laut Gericht hatte Cim die Tat geplant, unter anderem durch den vorherigen Kauf von Jagdmesser. Außerdem suchte er laut der Urteilsbegründung im Vorfeld nach einer Schusswaffe mit Schalldämpfer. Zudem legte er gezielt vom Opfer vermisste Ohrringe in der Nähe des Sofas aus, um Celine in eine Falle zu locken.
Die Beziehung der beiden hatte im Dezember 2022 begonnen, war jedoch nach einem Gewaltvorfall im Juni 2023 eskaliert. Celine erstattete Anzeige und distanzierte sich zunehmend von Cim, was laut Gericht bei ihm massive Frustration und den Verlust seines Kontrollanspruchs auslöste. Daraus entwickelte sich der Tötungsvorsatz.
Eine psychiatrische Begutachtung stellte zwar eine krankhafte Eifersucht fest, schloss jedoch eine Schuldunfähigkeit aus. Die Richter folgten der Anklage und verurteilten Cim wegen vorsätzlichen, vorbedachten Mordes, verschärft durch die frühere Beziehung zum Opfer, zu lebenslanger Haft. Der Täter wurde wenige Stunden nach der Tat bei der Flucht Richtung Österreich festgenommen und verbüßt seine Strafe im Gefängnis von Bozen.




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