Quicis Verteidiger legt Kassationsbeschwerde ein

Mordfall Heuschreck: Gerichtsakten fehlgeleitet, Urteil angefochten

Mittwoch, 13. Februar 2019 | 08:19 Uhr

Bozen/Rom – Weil Ester Quici Gerichtsakten falsch zugestellt worden sind und sie deshalb nicht über den Termin vor dem Berufungsschwurgericht im Mordfall Heuschreck in Kenntnis gesetzt wurde, soll das Urteil aus zweiter Instanz aufgehoben werden. Quicis Verteidiger haben eine entsprechende Kassationsbeschwerde eingelegt, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Bekanntlich war die 36-Jährige beschuldigt worden, dass sie ihren Verlobten Alessandro Heuschreck am Abend des 21. März 2015 in der Wohnung in der Bozner Freiheitsstraße verbluten lassen hat.

In der zweiten Instanz fand sie Berufungsschwurgericht des Mordes für schuldig und verurteilte sie zu 16 Jahren Haft.

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Von: mk

Bezirk: Bozen