Freispruch verlangt

Mordfall Neumair: Verteidigung plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit

Samstag, 28. Oktober 2023 | 19:06 Uhr

Bozen – Im Berufungsverfahren vor dem Schwurgericht in Bozen hat die Verteidigung am heutigen Samstag Freispruch für Benno Neumair verlangt. Der Angeklagte sei nicht schuldfähig.

Der 33-Jährige muss sich bekanntlich dafür verantworten, am 4. Jänner 2021 seine Eltern Laura Perselli und Peter Neumair in deren eigenen Wohnung stranguliert zu haben.

Der Bozner hatte die Tat zunächst geleugnet. Nach wochenlanger Suche nach den Eltern legte er schließlich ein Geständnis ab. Am 19. November im vergangenen Jahr erfolgte das Urteil in der ersten Instanz. Das Gericht entschied, dass Benno Neumair bei beiden Morden – die kurz nacheinander stattgefunden haben – voll zurechnungsfähig gewesen sei.

Am gestrigen Freitag hatte die Anklage ihre Sicht dargestellt, am Samstag folgten die Verteidiger. Diese plädieren auf Unzurechnungsfähigkeit im Fall des Mordes am Vater. Auch im Fall der Mutter verlangte die Verteidigung die Anerkennung einer Teilunzurechnungsfähigkeit und wollte den Vorsatz als Erschwernisgrund ausschließen.

Geht es nach den Verteidiern Angelo Polo und Flavio Moccia, soll zudem der Vorwurf der Zerstörung der Leichen durch den Tatbestand des Verbergens der Leichen ersetzt werden. Des Weiteren forderten die Verteidiger die Anerkennung sämtlicher mildernder Umstände.

Im Gerichtssaal waren am heutigen Samstag die beiden Onkel des Angeklagten Gianni Ghirardini und Ganesh Neumair anwesend, berichtet die Nachrichtenagentur Ansa.

Polo und Moccia bestehen darauf, dass ihr Mandant nicht schuldfähig sei, da er unter „schweren Persönlichkeitsstörungen“ leide. Diese hätten dazu geführt, dass der Impuls, den eigenen Vater zu töten, am Höhepunkt des Streits nicht aufzuhalten gewesen sei. Auch beim Mord an seiner Mutter sei die Zurechnungsfähigkeit ihres Mandanten stark eingeschränkt gewesen, zumal er nicht in der Lage gewesen sei, zuzugeben, was er getan habe.

Die kommende Anhörung findet am Montag statt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag die Bestätigung der lebenslangen Haftstrafe für Benno Neumair gefordert.

Von: mk

Bezirk: Bozen