Der Prozess im Landesgericht Wels wurde auf den 8. September vertagt

Mordversuchsprozess gegen Raser in Wels vertagt

Dienstag, 14. Juli 2026 | 16:29 Uhr

Von: apa

Weil er auf der Welser Autobahn (A25) eine Polizeisperre missachtet und mit 150 km/h auf einen Bauarbeiter zugefahren sein soll, ist ein 30-Jähriger am Dienstag in Wels wegen Mordversuchs vor Gericht gestanden. Der Vorfall zog eine 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei nach sich, bei der er mehrmals versucht haben soll, Einsatzwagen abzudrängen. Er bekannte sich zum Mordversuch nicht schuldig. Der Prozess wurde am Nachmittag auf 8. September vertagt.

Die A25 war am Abend des 9. Februar wegen Markierungsarbeiten gesperrt, es gab mehrere hundert Meter Stau. Laut Staatsanwaltschaft habe sich der Deutsche zwischen den wartenden Autos bzw. am Pannenstreifen durchgeschlängelt und sei – eine Straßensperre und LED-Warner ignorierend – in den Baustellenbereich eingefahren. Dort sei er mit 150 km/h auf einen Arbeiter zugefahren, der in letzter Sekunde auf die Seite springen konnte.

160 km/h Verfolgungsjagd

In der Folge lieferte sich der Angeklagte mit der Polizei eine Verfolgungsjagd “wie in einem Hollywoodfilm” über 160 km bis nach Altlengbach (Bezirk St. Pölten), so die Staatsanwältin. Er sei mit 200 bis 240 km/h gefahren und habe mehrfach versucht, Polizeiautos zu rammen. Erst als er schließlich nur mehr auf der Felge fuhr, gelang es der Exekutive, ihn einzukesseln. Einer der beteiligten Polizeibeamten sprach als Zeuge vom “fordernsten Einsatz” seiner 17-jährigen Dienstzeit.

In dem Vorfall mit dem Bauarbeiter sieht die Staatsanwaltschaft einen Mordversuch. Darüber hinaus legt sie dem Mann Widerstand gegen die Staatsgewalt, mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache schwere Nötigung und Sachbeschädigung zur Last. Der Angeklagte bekannte sich nur teilweise schuldig. Einen Mordversuch stritt er ab, den Bauarbeiter, der bis heute mit den psychischen Folgen zu kämpfen hat, habe er nicht bemerkt.

“Finanzieller Stress”

Der Angeklagte war am Tattag aus Deutschland weggefahren. Er behauptete, er habe “finanziellen Stress” gehabt und wollte zu einem Onkel nach Wien fahren, der ihm helfen sollte. In seiner ersten Einvernahme hatte er jedoch behauptet, er habe in Österreich “etwas stehlen” wollen, was er vor Gericht wieder bestritt.

Fragen wirft ein E-Mail der Schwester des Angeklagten auf: Darin schildert sie, dass bei ihrem Bruder nach dem Tod eines Verwandten Wesensveränderungen aufgetreten seien. Er habe seine Familie nicht mehr erkannt, Wahnvorstellungen und Halluzinationen gehabt. Am 9. Februar – dem Tag der Tat – hätte er deshalb einem Arzt vorgestellt werden sollen. Er habe sich aber losgerissen und sei weggefahren. Der Angeklagte sagte dazu, er habe seine Verwandten nur “ignoriert”. Ob er an dem Tag zum Arzt sollte, wisse er nicht mehr.

“Musterbeispiel eines neurotischen Menschen”

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner wischte das E-Mail der Schwester hingegen als “Fehlinterpretation” vom Tisch. Es liege beim Angeklagten keine psychische oder geistige Erkrankung vor. Allerdings beschrieb sie ihn als “Musterbeispiel eines neurotischen Menschen”, als extrem zwanghaft, völlig unflexibel und inneren Regeln folgend. Zu diesen zähle etwa, dass man seine Eltern stolz machen müsse, seiner Frau einen gewissen Lebensstandard bieten müsse, gleichzeitig aber Verträge nicht vorzeitig kündige und aus religiösen Gründen keinen Kredit aufnehmen dürfe, schilderte sie. Deshalb sei er aus seinen finanziellen Problemen auch nicht herausgekommen.

Schließlich habe er beschlossen: “Ich fahre jetzt davon vor den Problemen”, so die Gutachterin. Er habe zielgerichtet Entscheidungen treffen können und es sei auch nicht zu erwarten, dass er wieder schwere Straftaten begehen werde – denn eigentlich widerspreche das seinen inneren Regeln, so Kastner. Sie halte es auch für unglaubwürdig, dass er “etwas stehlen” wollte, “das hätte er nie getan”.

Am späten Nachmittag wurde der Prozess aus Zeitgründen auf 8. September vertagt. Dann stehen die Schlussplädoyers und die Beratung der Geschworenen am Programm.

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