Die Staatsanwaltschaft wird keine Beschwerde gegen die Freisprüche einlegen

Nach Prozess um Sex mit Zwölfjähriger: Freisprüche bleiben

Dienstag, 11. November 2025 | 14:42 Uhr

Von: apa

Die Freisprüche im Prozess um angebliche Sexualdelikte zwischen März und Juni 2023 an einer Zwölfjährigen in Wien-Favoriten durch zehn junge Männer bleiben rechtskräftig. Ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien bestätigte der APA am Dienstag einen Bericht des “Kurier”. Eine angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde bei der Staatsanwaltschaft wird nicht ausgeführt. “Die Staatsanwaltschaft prüfte das schriftliche Urteil und fand keine formellen Fehler”, so der Sprecher.

Es sei vorgeschlagen worden, die Beschwerde nicht auszuführen. “Dem haben wir zugestimmt und das Ministerium ebenso”, teilte der Sprecher mit.

Der Fall war im Frühling vergangenes Jahr publik geworden, ereignete sich jedoch bereits 2023. Das Mädchen hatte damals einen Mann kennengelernt, mit dem die damals Zwölfjährige zunächst Zärtlichkeiten ausgetauscht haben soll. Über diesen kam das Mädchen in Kontakt zu den weiteren Burschen, die einander alle aus Parkanlagen in Wien-Favoriten kannten. In weiterer Folge kam es zu sexuellen Kontakten mit dem damals noch unmündigen Kind, wobei sich diese mehrmals wöchentlich auf den Zeitraum Februar 2023 bis Juni 2023 erstreckt und in Parks, Stiegenhäusern, Toiletten-Anlagen und Garagen und Adressen im zehnten Wiener Gemeindebezirk – der Wohnort des Mädchens und der meisten Verdächtigen – zugetragen haben sollen.

Nach Anklagen durch die Staatsanwaltschaft Wien hatte ein Schöffensenat Ende September die inkriminierten Tatbestände – Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und geschlechtliche Nötigung – als nicht erfüllt angesehen. Das Justizministerium erteilte der Staatsanwaltschaft damals per Weisung die Anmeldung einer Beschwerde.

Debatte um Freisprüche

Die Freisprüche in dem Fall hatten im September für große Diskussionen gesorgt. Unmutsäußerungen und Empörung bis hin zu unverhohlenem “Hass im Netz”, den vor allem der vorsitzende Richter abbekam, waren die Folge. Der Richter wurde, auch in mehreren Kommentaren unter dem X-Account des Rechtsvertreters des betroffenen Mädchens, wüst beschimpft und mit zahlreichen Schimpfwörtern versehen.

Auch die Medienstelle des Wiener Landesgerichts war mit etlichen wütenden bis hasserfüllten Meldungen geflutet worden. Unter anderem wurde die “sofortige” Suspendierung des Richters gefordert, der den Vorsitz des erkennenden Schöffensenats inne hatte.

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