Von: apa
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun das Ermittlungsverfahren gegen eine Unterstützerin der drei Nonnen von Goldenstein wegen des Verdachts der Veruntreuung eingestellt. “Es hat keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben, dass Spendengelder zweckwidrig verwendet worden sind”, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Ricarda Eder, einen Bericht des “ORF Salzburg”. Ein Bereicherungsvorsatz der beschuldigten Frau habe sich nicht feststellen lassen.
Mitte Jänner hatte eine frühere Helferin der Nonnen bei der Polizei Anzeige gegen die Sprecherin der Ordensschwestern erstattet. Der Hauptvorwurf: Spendengelder seien in mehreren Fällen nicht auf das Treuhandkonto der Schwestern einbezahlt worden. Die beschuldigte Sprecherin hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sie selbst sei nie für das Ressort Finanzen im Helferteam verantwortlich gewesen, die Anschuldigungen seien Folge von Streitigkeiten mit ehemaligen Unterstützerinnen und Unterstützern der Nonnen.
Der Fall der betagten Ordensfrauen hatte in den vergangenen Monaten weltweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Die drei Nonnen waren nach einem vorangegangenen Aufenthalt in einem Seniorenheim gegen den Willen ihres Oberen in ihr früheres Kloster zurückgekehrt, wo sie derzeit leben. Die Frage, ob sie auch mit dem Segen des Vatikans im Kloster verbleiben können, ist dabei noch ungeklärt. Für Schlagzeilen sorgte zuletzt neben der Anzeige wegen Veruntreuung auch eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber der früheren Instagram-Seite der Nonnen.




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