Gesundheitsvorsorge

Olympia 2026: Treffen mit Beherbergungsbetrieben vor Ort

Samstag, 31. Januar 2026 | 07:55 Uhr

Von: mk

Oberrasen – Am Donnerstag fand im Kulturhaus Oberrasen ein Informationstreffen statt. Dieses wurde vom Südtiroler Sanitätsbetrieb in Zusammenarbeit mit der örtlichen HGV-Sektion organisiert.
Themen des Treffens waren die korrekten Hygienemaßnahmen und die Vorbeugung von Infektionskrankheiten mit Blick auf die Olympischen Winterspiele Mailand-Cortina 2026 – ein Event von weltweiter Bedeutung, welches zahlreiche internationale Gäste im Antholzertal, dem Austragungsort der Biathlonwettkämpfe, führen wird.

Während des etwa zweistündigen Treffens wurden nützliche Ratschläge zu korrekten Präventionsmaßnahmen sowohl außerhalb als auch innerhalb von Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Restaurants und Bars gegeben. Darüber hinaus wurden Informationsflyer des Südtiroler Sanitätsbetriebes in deutscher, italienischer und englischer Sprache verteilt.

„Dies war eine gute Gelegenheit die richtigen Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten sowohl in der Gemeinschaft als auch in der Küche zu besprechen“, erklärt die Primaria des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit (SISP), Dr.in Silvia Spertini. „Der Austausch war sehr positiv. Unsere Fachleute sind immer bereit, schnell und kooperativ zum Schutz der Gäste, und auch der lokalen Bevölkerung und des Personals der Beherbergungsbetriebe zu handeln.“

Die geschäftsführende Primaria des Dienstes für Hygiene der Lebensmittel und Ernährung (SIAN) des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Dr.in Dagmar Regele, ging auf die Händehygiene, das Abstandhalten bei Symptomen, die auf eine Infektion hindeuten, aber auch auf die Lebensmittelsicherheit im Allgemeinen, ein: „In meinem Vortrag habe ich mich auf die Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern über Lebensmittel konzentriert. Glücklicherweise weisen Südtiroler Küchen bereits einen hohen Hygienestandard auf, sodass der Meinungsaustausch mit den anwesenden Hoteliers und Gastronomen sehr konstruktiv war. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Notwendigkeit, das Personal in den Beherbergungsbetrieben zu schützen. Wenn sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aufgrund einer Infektionskrankheit unwohl fühlt, muss er oder sie zu Hause bleiben und ist zudem verpflichtet, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen.“

Bezirk: Pustertal

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