Von: mk
Bozen – Alles hat mit einer Freundschaft auf Facebook begonnen. Doch was darauf folgte, wurde für eine Bozner Freiberuflerin zu einem echten Albtraum. Die 30-Jährige musste sich einen Anwalt nehmen, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Mehrere Wochen lang ist die Online-Freundschaft gut verlaufen. Ein Mann hatte sich der jungen Frau anvertraut und die beiden waren ins Gespräch geworden. Doch irgendwann wurde der Mann immer aufdringlicher und eifersüchtiger. Nur ein einziges Mal hat ein Treffen zwischen den beiden abseits der virtuellen Realität im physischen Leben stattgefunden.
Der Mann, der die Frau sogar mit dem Tod bedroht haben soll, wurde zu zehn Monaten Haft wegen Stalkings verurteilt. Im Verfahren konnte die Frau mit Hilfe ihres Anwalts nachweisen, dass das Verhalten des Angeklagten sie immer mehr in einen Zustand der Angst und Unsicherheit versetzt hatte.
Der Mann wurde außerdem zu einem Schadenersatz in Höhe von 6.000 Euro verurteilt und er muss für die Gerichtsspesen aufkommen.
Die Freundschaft im Netz war völlig zufällig entstanden. Die beiden hatten keinerlei gemeinsame Interessen und die Frau wollte lediglich ihren Bekanntenkreis etwas erweitern. Offenbar hat die Frau die Gefühle des Mannes unterschätzt – und auch das Risiko, das von ihm ausging.
Im Laufe der Zeit wurde die Wortwahl des Mannes im Chat zunehmend aggressiver und er wollte der 30-Jährigen verbieten, sich auch mit anderen Internetbekanntschaften auszutauschen. Nachdem er sie im Internet mehrmals bedroht und beleidigt hatte, entschied sich die Frau, ihn zu treffen, um ein für allemal einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen.
Doch anstatt, dass die Verhältnisse geklärt wurden, verschlimmerte sich die Lage. Bei dem Treffen hatte der Mann die Frau mit dem Tod bedroht. Anschließend soll er sie immer wieder in der Stadt verfolgt haben.
Seit in Italien im Rahmen des sogenannten „Codice Rosso“ Neuerungen im Strafprozessrecht verabschiedet wurden, um den Schutz von gewaltbedrohten Frauen zu verstärken, ist es am Bozner Landesgericht zu einer erhöhten Anzahl an Anzeigen wegen Stalkings und familiärer Misshandlung gekommen. Die Änderungen sind seit vergangenem Sommer in Kraft.
Die Gesetzesänderung sieht unter anderem schnellere Verfahrensabläufe vor, wenn es um Gewalt an Frauen geht. Außerdem sollen Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen früher getroffen werden. Um die Abläufe zu beschleunigen, muss sich die Gerichtspolizei unmittelbar an die Staatsanwaltschaft wenden, nachdem bekannt wird, dass möglicherweise eine Straftat in Zusammenhang mit Gewalt an Frauen vorliegt.
Handelt es sich um häusliche Gewalt oder um Gewalt an Frauen, muss die Eintragung ins Ermittlungsregister innerhalb von drei Tagen erfolgen. Seit Jahresanfang wurden in Südtirol mehr als 20 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt.