Aufenthaltsgenehmigung aberkannt - Verwaltungsgericht lehnt Rekurs ab

„Persönlichkeit ohne moralische Skrupel“

Donnerstag, 06. Oktober 2016 | 12:00 Uhr

Bozen – Am Dienstag wird das Überwachungsgericht entscheiden, ob ein 23-jähriger Albaner weiterhin im Gefängnis bleibt. Unterdessen hat das Verwaltungsgericht keinen Zweifel an der Gemeingefährlichkeit des Mannes. Quästor Lucio Carluccio habe ihm 2014 mit Recht die Aufenthaltsgenehmigung aberkannt.

Der Rekurs des 23-Jährigen gegen diese Maßnahme wurde abgewiesen. Erpressung, Drogenhandel, Raub, versuchter Hausfriedensbruch und Körperverletzung. So weit reichte das kriminelle Spektrum des jungen Albaners. Quästor Carluccio konstatiert ihm gar eine „Persönlichkeit ohne moralische Skrupel“.

Bis 2012 war der junge Albaner mehrfach negativ in Erscheinung getreten. Unter anderem war er in Raubüberfälle verwickelt, bei denen es nur um kleine Geldsummen ging, zumindest eines der Opfer aber brutal geprügelt worden war. Schließlich wurde er zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Mit Rechtskraft des Urteils wurde der Haftbefehl heuer im Frühjahr vollstreckt, seitdem sitzt der 23-Jährige hinter Gittern, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Seine Rechtsanwälte Mauro Depascalis und Fedrico Fava wollen jetzt aus gesundheitlichen Gründen eine Hafterleichterung erwirken. Am Dienstag entscheidet darüber das Überwachungsgericht.

Auch die vom Quästor erlassene Aberkennung der Aufenthaltsgenehmigung wurde von Depascalis angefochten. Die Begründung dafür bezeichnete er als „zu allgemein gehalten und nicht aktuell“.

Das sah das Verwaltungsgericht jetzt aber anders. Die dem jungen Mann angelasteten Straftaten würden ausreichen, um die potenzielle Gemeingefährlichkeit zu belegen.

Obwohl die Familie des 23-Jährigen mit regulärer Aufenthaltsgenehmigung in Südtirol sei und der junge Mann dort lebe, hätten die Familienbande nicht ausgereicht, um ihn von einer Verwicklung in kriminelle Handlungen abzuhalten.

Von: luk

Bezirk: Bozen