Von: apa
Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder hat sich am Montag in Wels wegen schweren Raubs verantworten müssen, weil er während seines Haftausgangs im Dezember 2024 u.a. eine 85-Jährige daheim überfallen und ausgeraubt haben soll. Der Oberösterreicher hatte 2004 in Salzburg eine 78-Jährige mit einer Axt erschlagen und ihr Wohnhaus angezündet. Seit Dezember 2021 befand sich der heute 62-Jährige im gelockerten Vollzug. Er bekannte sich nicht schuldig.
Am 22. Dezember 2024 wollte die betagte Frau Müll entsorgen, als der Angeklagte sie von hinten ansprach, sie solle sich nicht umdrehen. Die Pensionistin habe es zuerst noch für “einen schlechten Scherz von einem Bekannten” gehalten, schilderte die Staatsanwältin. Der vermummte Täter soll sie dann ins Haus gezwungen, das Notrufband von ihrer Hand gerissen, sie an Armen und Beinen mit einem Kabelbinder gefesselt und Geld gefordert haben. Er soll ihr Schläge gegen den Kopf versetzt und ein Messer vorgehalten haben, damit sie ihm das Versteck für ihr Bargeld sowie den PIN-Code für ihre Bankomatkarte verrate. Mit rund 1.400 Euro sowie der Handtasche machte er sich dann gegen 20.00 Uhr aus dem Staub.
Nochmal an den Tatort zurückgekehrt
Mehr als zwei Stunden später sei er aber an den Tatort zurückgekehrt, denn die Pensionistin hatte ihm offenbar den falschen PIN gegeben. Wieder sei sie geschlagen worden, worauf die Frau den richtigen Zahlencode herausgab, führte die Staatsanwältin weiter aus. 2.000 Euro hob er offenbar dann von ihrem Konto ab. Zuvor habe er die 85-Jährige im WC eingesperrt. Ihr gelang es, sich selber zu befreien, indem sie ein Loch in die Tür schlug.
Weiters wird dem Angeklagten noch vorgeworfen, an mehreren Tagen im Februar 2025 auf einem Friedhofsparkplatz in vier Autos eingebrochen und Wertsachen daraus gestohlen zu haben. In Linz wurde er geschnappt, in seinem Auto Kabelbinder, Hammer und Glassplitter sichergestellt. Die Home Invasion sowie die Auto-Einbrüche soll er während seiner Haftfreigänge verübt haben. Seit 2005 sitzt er wegen Mordes in der Justizanstalt Stein. Ebenso wie die damalige Tat hat er auch die neuen angeklagten Delikte am Montag in Wels nicht gestanden. Dementsprechend wurden auch die Ansprüche des Opfers, das sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen hat, nicht anerkannt.
Für Verteidiger “nichts erwiesen”
Der Verteidiger ging zuerst auf die Beweislage ein, diese stütze sich u.a. lediglich auf eine geschätzte Körpergröße des Täters, was “keine Expertise” sei. Auch die Glassplitter im Kofferraum müssten nicht notwendigerweise von einer mit dem Hammer eingeschlagenen Fensterscheibe eines Autos sein: “Es ist nur möglich, nicht erwiesen”, sagte der Anwalt. Der Angeklagte behauptete zudem, sein Auto sei mehrmals von einer unbekannten Person benutzt worden, der Reserveschlüssel sei schließlich im Wagen gelegen. Wer diese Person gewesen sein könnte, sei ihm egal gewesen.
In dem Pkw wurden auch Schuhe sowie eine auffällige Jacke sichergestellt, die bei dem Überfall auf die Pensionistin getragen wurden. Auf der Aufzeichnung aus der Überwachungskamera beim Bankomaten, an dem das Geld mit der gestohlenen Karte der Frau abgehoben wurde, ist jedenfalls die Jacke erkennbar. So ein Modell würde er nie tragen, meinte der Angeklagte dazu nur.
“Das hört sich an, als ob ich ein Monster bin”
Auf Nachfrage vom Gericht, ob ihm jemand etwas in die Schuhe schieben wollte, antwortete er mit “Ja”. Denn hätte er es getan, würden “diese Sachen” nicht mehr im Kofferraum seines Autos liegen. “Ich bin komplett gegen Gewalt”, seit er in Stein in der Wäscherei Vorarbeiter wäre, sei es dort friedlich zugegangen. Ebenso wie er für jenen Mord unschuldig verurteilt worden sei, würden ihm auch jetzt wieder Taten angelastet, die er gar nicht begangen habe: “Das hört sich an, als ob ich ein Monster bin.”
Sein Verteidiger beschrieb den Mandanten als freundlich und umgänglich mit “guten sozialen Kontakten” zu Eltern, Geschwistern, der Tochter und seiner Freundin. Seit 2021 habe er in Vorbereitung auf seine Entlassung an drei Wochenenden im Monat Haftausgänge.
Ein Urteil ist für den späteren Nachmittag geplant, der Strafrahmen beträgt zwischen ein und 15 Jahren, infolge der Strafschärfung bei Rückfall zwischen ein und 20 Jahren.




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